Kritischer Blick auf den Lohnzettel

Die ins Visier des Rechnungshofs geratenen Chef-Gehälter von Landesunternehmen sollen leistungsbezogener und durchschaubarer werden. Im Schnitt sei die Bezahlung angemessen, sagt Finanzminister Ingolf Deubel mit Blick auf ein Gutachten. Der Rechnungshof hatte die Bezüge als zu hoch kritisiert.

Mainz. Weniger Festgehalt, dafür mehr leistungsbezogene Vergütung: So lautet nach Angaben des Finanzministers das Fazit aus einer Expertise zu den Einkommen der Geschäftsführer von Unternehmen, bei denen das Land bestimmender Gesellschafter ist. Das Gutachten, das diese Woche der Rechnungsprüfungskommission des Landtags vorgelegt wird, bescheinige insgesamt nachvollziehbare Gehaltsstrukturen, die im Durchschnitt mit rund 97 Prozent knapp unterhalb der marktüblichen Bezahlung liege, sagte Deubel dem TV.Der Rechnungshof hatte 2007 nach Prüfung der Chefetagen von 26 Landesgesellschaften zu üppige Gehälter und Prämien samt überdurchschnittlichen Zuwachsraten moniert. 17-mal wurde bis 100 000 Euro verdient, 13-mal zwischen 100 000 und 160 000 Euro, fünfmal bis 200 000 Euro und zweimal mehr als 290 000 Euro. Da es sich in allen Fällen um Unternehmen handele, bei denen das Land letztlich in der Haftung stehe, sei eine Bezahlung vergleichbar der Beamten-Besoldungsstufe B 6 angemessen. Rechnungsprüfer plädieren für Beamten-Salär

Die von den Rechnungsprüfern empfohlene Stufe B 6 bedeutet monatlich 7250 Euro, die im Regelfall Oberbürgermeister und Landräte bei mehr als 100 000 Einwohnern erhalten.Das Land ist an rund 50 Gesellschaften von der Nürburgring GmbH über die Investitions- und Strukturbank, die Hafenbetriebe und Forschungsinstitute bis zum Staatstheater mit teilweise bis zu 100 Prozent mit oder allein verantwortlich. Den B 6-Vorschlag des Rechnungshofes will es allerdings nur grundsätzlich als Zielgröße anpeilen. Bei Geschäftsführer-Posten mit herausragenden Anforderungen sind aus seiner Sicht höhere Vergütungen fällig, um entsprechend qualifiziertes Personal zu gewinnen.Die Kritik des Rechnungshofes hält Deubel insgesamt nicht für gerechtfertigt. Das Gutachten des spezialisierten Beratungsinstituts habe beim Vergleich von Aufgaben und Wertigkeit des Chef-Jobs mit Anforderungen und Gehältern in der Wirtschaft in Einzelfällen "kleinere Ausreißer" nach oben oder unten ausgemacht. Insgesamt zeigte die Prüfung allerdings, dass der Anteil des Grundgehaltes zu groß und der Leistungsprämie zu gering ist. Die Bezüge sollen nun entsprechend umstrukturiert werden. Bei Ausreißern nach oben will Deubel "auf die Bremse treten", bis sie dem Marktniveau angepasst sind. Um mehr Transparenz zu erreichen, könnten die Gehälter in den regelmäßig erscheinenden Beteiligungsberichten des Landes ausgewiesen werden, schlug der Minister vor. Gehälter seien jedoch auch bislang nicht nach Gutsherrenart gezahlt worden.

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