Kultureuro-Urteil: Kläger kündigen Revision an

Trier/Koblenz · Das Trierer Hotel Römischer Kaiser und der Hotel- und Gaststättenverband wollen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz zur Kultur- und Tourismusförderabgabe der Stadt Trier nicht hinnehmen. Damit läuft alles auf eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hinaus.

(cus) Das OVG Koblenz erklärte heute die umstrittenen Abgaben in Trier und Bingen für rechtmäßig. In Trier müssen Beherbergungsbetriebe seit dem 1. Januar einen Euro pro Gast und Übernachtung an die Stadt zahlen, die mit diesen Einnahmen das kulturelle Angebot mitfinanzieren will.

Kern des Urteils ist die Einordnung der Abgabe als örtliche Aufwandsteuer. Nach Auffassung des Gerichts zählen die Ausgaben für eine Hotelübernachtung nicht nur bei touristischen Reisen zum persönlichen Aufwand, sondern auch bei Dienstreisen, weil dabei berufliche und private Zwecke miteinander verknüpft werden könnten.

"Bei der Abgabe geht es nur darum, den Stadtsäckel zu füllen", kritisiert Reinhold Schmitt, Rechtsanwalt des klagenden Hotels Römischer Kaiser, im Gespräch mit volksfreund.de. "Wir sind überrascht vom großen Gestaltungsspielraum, den das OVG den Kommunen lässt", sagt Gereon Haumann, Landespräsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands, der die Klage unterstützt. Haumann kündigt eine genaue Prüfung des Urteils an, was wahrscheinlich zu einer Revision führe: "Wir sind praktisch gezwungen, den Rechtsweg auszuschöpfen. Wir befürchten einen Flächenbrand im Land, denn andere Städte werden vermutlich nachziehen."

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