KURZ

Weinbau: Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat die neue "Clearingstelle" für weinrechtliche Bagatellfälle heute ihre Arbeit aufgenommen. Die Clearingstelle soll praxisgerechte Lösungen bei weinrechtlichen Bagatellfällen finden.

"Damit soll die Transparenz weinrechtlicher Bestimmungen und die Akzeptanz der Entscheidungen von Verwaltungsbehörden erhöht werden", sagte ADD-Präsident Josef Peter Mertes. Die Clearingstelle soll durch präventive Maßnahmen und Vorschläge zur Vereinfachung und Fortentwicklung der Rechtsvorschriften dabei helfen, Bagatellverfahren zu vermeiden.

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