KURZ
Weinbau: Bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat die neue "Clearingstelle" für weinrechtliche Bagatellfälle heute ihre Arbeit aufgenommen. Die Clearingstelle soll praxisgerechte Lösungen bei weinrechtlichen Bagatellfällen finden.
26.06.2007
, 21:30 Uhr
"Damit soll die Transparenz weinrechtlicher Bestimmungen und die Akzeptanz der Entscheidungen von Verwaltungsbehörden erhöht werden", sagte ADD-Präsident Josef Peter Mertes. Die Clearingstelle soll durch präventive Maßnahmen und Vorschläge zur Vereinfachung und Fortentwicklung der Rechtsvorschriften dabei helfen, Bagatellverfahren zu vermeiden.