KURZ

DROGENPROZESS: Die erste große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat einen 20-Jährigen aus Konz am Mittwoch zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der Mann hatte gestanden, Mithäftlinge schriftlich zum Drogenhandel angestiftet zu haben.

Das Gericht bezog in das Strafmaß eine bereits verhängte Jugendstrafe von drei Jahren und einem Monat ein.

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