KURZ
DROGENPROZESS: Die erste große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat einen 20-Jährigen aus Konz am Mittwoch zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der Mann hatte gestanden, Mithäftlinge schriftlich zum Drogenhandel angestiftet zu haben.
18.10.2006
, 20:00 Uhr
Das Gericht bezog in das Strafmaß eine bereits verhängte Jugendstrafe von drei Jahren und einem Monat ein.