Land beharrt auf Aus für Arp-Verein

Das Land will das Arp-Museum nur noch in Alleinregie führen. Die Kündigung an den Mit-Betreiber Arp-Verein wird als endgültige Trennung angesehen. Doch der Verein will die Kündigung nicht annehmen.

Mainz. Die Kooperation mit dem Arp-Verein beim Betrieb des neuen Arp-Museums in Remagen-Rolandseck ist aus Sicht des Landes nach dem Skandal um "versehentlich" verkaufte Dauerleihgaben beendet. Kultur-Staatssekretär Joachim Hofmann-Göttig will die bereits ausgesprochene fristlose Kündigung notfalls rechtlich durchfechten, wie er am Freitag als Reaktion auf ein neues Gesprächsangebot des Arp-Vereins sagte. Der "Vertrags- und Vertrauensbruch" des Vereins ist nach seiner Überzeugung nach einer über Jahre spannungsreichen Kooperation nicht mehr gutzumachen.Entzündet hatte sich der aktuelle Streit an einer vereinbarten Liste von Dauerleihgaben des Vereins an das Museum aus dem Jahr 1996. Die Liste wird vom Land als Vertragsbestandteil angesehen. Der Verein bestreitet jedoch die endgültige Verbindlichkeit und hat nach Angaben seines Anwalts Peter Raue in den Jahren 1998 bis 2000 versehentlich auch aus diesem Bestand von 248 Kunstwerken (Schätzwert 30 Millionen Euro) acht Objekte für umgerechnet rund eine Million Euro verkauft, um Schulden zu tilgen. Weitere sechs Werke sind in einer "Grauzone", weil teilweise Rechte für Nachgüsse verfallen sind oder sich herausstellte, dass zwei Objekte zu einem Kunstwerk gehören. Informiert wurde das Land über die fehlenden Werke erst vor Tagen. Die Dauerleihgaben sollten 2008 ausgestellt werden.Da der Verein die Rechtsverbindlichkeit der Liste bestreitet und die verloren gegangenen Leihgaben als "vernachlässigbare Größe" ansieht, die durch andere Kunstwerke ersetzt werden kann, will er die Kündigung nicht akzeptieren. Von dem laut Vertrag erforderlichen "wichtigen Grund" für eine Trennung könne keine Rede sein, so Raue. Er schlägt vor, einen angesehenen Vermittler als Schlichter einzuschalten.Diesen Weg will Hofmann-Göttig nicht gehen. Laut Kooperationsvertrag muss erst ein Schiedsgericht angerufen werden. Parallel will das Land Schadenersatzansprüche prüfen lassen. Weil der Verein über Jahre das Land über die verkauften Dauerleihgaben im Unklaren gelassen hat, scheidet er für den Staatssekretär als seriöser Partner aus. Meinung Zeit für getrennte Wege Die Frontstellung zwischen Land und Arp-Verein ist so eindeutig, das gegenseitige Misstrauen so groß, dass es nach jahrelangem Streit nur eines geben kann: die Trennung. Um das Ansehen des neuen Museums nicht noch mehr zu beschädigen, sollten beide Seiten auf Schlachtgetümmel verzichten. Doch das wird wohl ein frommer Wunsch bleiben. Das Manöver des Arp-Vereins ist durchsichtig: Zugesagte Leihgaben wurden verscherbelt, das Land nicht informiert, und nun soll die Vereinbarung nicht gültig sein. So versucht sich jemand aus der Verantwortung zu stehlen. Das Land sieht die Chance, nach vielen eigenen Versäumnissen endlich einen stets kritisch beäugten Partner, der viele Rechte hat, loszuwerden. Das alles wird neues Geld kosten, denn für die Leihgaben muss Ersatz her - und vielleicht gar ein neues Ausstellungskonzept. j.winkler@volksfreund.deStichwort Arp-Verein: Der Verein "Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp" ist gleichberechtigt mit dem Land Rheinland-Pfalz mit der Führung und dem Betrieb des Arp-Museums in Remagen-Rolandseck betraut. Er besitzt nach eigenen Angaben die weltweit bedeutendste Sammlung von Werken des 1966 gestorbenen Künstlers Hans Arp und seiner Frau Sophie Taeuber-Arp. 1977 übertrug Arps zweite Frau Marguerite Arp-Hagenbach alle urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den Arp-Verein. Das Land hat dem Verein 404 Werke Arps für zehn Millionen Euro abgekauft. Weitere 248 sind als Dauerleihgabe an das Museum vorgesehen. Daneben hat der Verein noch 2000 bis 3000 Stücke in seiner Arp-Sammlung, von Kunstwerken bis zu Dokumentationen. (win)

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