Abgas-Skandal Land legt sich mit Volkswagen an

Mainz · Rheinland-Pfalz fordert Schadenersatz für Dieselautos und reicht Millionenklage ein.

 Ein Auspuff eines Volkswagens auf einem Mitarbeiterparkplatz vor dem Verwaltungshochhaus des VW-Werks.

Ein Auspuff eines Volkswagens auf einem Mitarbeiterparkplatz vor dem Verwaltungshochhaus des VW-Werks.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Rheinland-Pfalz zieht nach dem Dieselskandal gegen den Volkswagen-Konzern vor Gericht. Das hat der Volksfreund exklusiv erfahren. Wie das SPD-geführte Finanzministerium auf TV-Anfrage mitteilte, sei Klage am 28. Dezember beim Landgericht Mainz eingereicht worden. „Ja, Rheinland-Pfalz verklagt den VW-Konzern auf Schadenersatz“, sagte Sprecherin Annika Herbel.

Die Zahlen, die das Land noch nicht genau beziffern konnte, bewegten sich im „niedrigen einstelligen Millionenbetrag“, hieß es weiter aus dem Mainzer Ministerium, das seinen rigorosen Schritt begründete: „Die bundesweite, nicht einheitliche Rechtsprechung gesteht Klägern mitunter Schadenersatzansprüche gegen Volkswagen bei gekauften, mit bestimmten Motoren ausgestatten Fahrzeugen zu. Angesichts dieser Rechtslage hat das Land entschieden, in diesen Fällen die Ansprüche des Landes vor Gericht geltend zu machen“, sagte die Ministeriumssprecherin.

Es gehe um 121 Fahrzeuge, die das Land gekauft hat und die vom Abgasskandal betroffen sein sollen. Hauptsächlich setzten Polizei und der Landesbetrieb Mobilität die Fahrzeuge von VW und „vereinzelt von Skoda“ ein.

Bei geleasten Autos – wie Dienstwagen – klagt das Land dagegen nicht gegen Volkswagen. Nach Auffassung des Ministeriums seien die Ansprüche dort „mit erheblicher Unsicherheit behaftet, weil es insoweit bisher keine Rechtsprechung gibt, bei der in solchen Fällen der Klageanspruch bejaht wurde“.

Rheinland-Pfalz ist nicht das einzige Bundesland, das den Volkswagen-Konzern auf Schadenersatz verklagt. Die grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg zieht nach dem Diesel­skandal wegen 1400 Autos vor Gericht. Staatssekretärin Gisela Splett (Grüne) sagte dort, zur Klage verpflichte die Landeshaushaltsordnung – und auch der Anspruch der grün-schwarzen Regierung, verantwortungsvoll und sorgsam mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen. Das Land macht demnach Schadenersatz im niedrigen zweistelligen Millionenbereich geltend und klagte auch gegen geleaste Dieselfahrzeuge.

Volkswagen wies in der Vergangenheit entsprechende Forderungen zurück. Das Unternehmen sei der Ansicht, dass es für Ansprüche der betroffenen Kunden keine Rechtsgrundlage gebe, sagte ein Sprecher von VW nach der Klage in Baden-Württemberg. „Alle betroffenen Fahrzeuge sind technisch sicher und fahrbereit. Sie können uneingeschränkt im Straßenverkehr genutzt und auch weiterhin verkauft werden. Die erforderlichen Genehmigungen liegen vor.“

Viele Bundesländer verzichten dagegen auf eine Klage wegen Dieselautos im eigenen Fuhrpark – wie Nordrhein-Westfalen. Nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ begründete das rheinland-pfälzische Nachbarland seinen Schritt damit, dass ein materieller Schaden nicht beweisbar sei. „Von rechtlichen Schritten gegen den VW-Konzern haben die zuständigen Ministerien in Anbetracht der Sach- und Rechtslage im Ergebnis abgesehen“, teilte ein Sprecher der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei mit.

Ansprüche auf Schadenersatz gegen Volkswagen waren am 31. Dezember 2018 verjährt. Auch Rheinland-Pfalz musste seine Klage daher noch im alten Jahr einreichen. Dabei fragte das SPD-geführte Finanzministerium, das in der rot-gelb-grünen Ampelkoalition den Hut bei der Klage auf hat, alle Ressorts ab, welche Autos im Fuhrpark vom Diesel­skandal betroffen seien. Fast 400 000 VW-Kunden sollen sich deutschlandweit einer Sammelklage gegen den Konzern angeschlossen haben. Mit Material von dpa

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