Ferien Land warnt: Blaumachen vor den Sommerferien ist verboten

Trier · Es wird keine gezielten Kontrollen gegen Schulschwänzer am Flughafen Hahn geben. Aber die Polizei hat ein Auge auf abreisende Familien. Das Bildungsministerium droht mit Strafen.

Ferien: Land warnt: Blaumachen  vor den Sommerferien ist verboten
Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Endlich Ferien. Für die über 400 000 Schüler in Rheinland-Pfalz, davon 52 000 in der Region, endet am Freitag das Schuljahr. Sechs Wochen können die Schultaschen in die Ecke gestellt werden. Und für viele heißt es dann: Ab in den Urlaub. Einige werden vermutlich schon heute – obwohl noch regulär Schule ist – starten. Einerseits um den zu erwartenden Staus am Wochenende wegen des zeitgleichen Ferienbeginns auch in Hessen und im Saarland zu entgehen. Und weil womöglich der Flug in den Urlaub heute etwas billiger ist, als ab dem Wochenende, wenn sehr viele gleichzeitig starten.

Doch Vorsicht: Wer seine Kinder in der Schule krank meldet, nur um günstiger in den Urlaub zu kommen, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gebe es „erhebliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Elternangaben“, könne die Vorlage von ärztlichen Attesten, verlangt werden, sagt Henning Henn, Sprecher des rheinland-pfälzischen Bildungsministeriums.
Zwar wird es heute keine gezielten Kontrollen der Bundespolizei etwa am Flughafen Hahn geben. Aber: die dort eingesetzten Polizisten werden gezielt darauf achten, ob sich bereits heute Familien mit augenscheinlich schulpflichtigen Kindern in der Abflughalle anstellen werden, sagt eine Sprecherin der zuständigen Bundespolizei in Trier unserer Zeitung.  

In Bayern hat es vor dem offiziellen Beginn der Pfingstferien unter anderem am Flughafen Memmingen gezielte Polizeikontrollen von Familien gegeben, um zu überprüfen, ob Eltern ihre Kinder unerlaubt vom Unterricht fernhielten. Eine Beurlaubung vom Unterricht könne nur „aus wichtigem Grund“ erfolgen, sagt der Ministeriumssprecher. Ein solcher Grund sei etwa die Beerdigung eines Familienangehörigen, nicht aber die Buchung einer Ferienreise, die vor den Ferien beginne oder nach den Ferien ende. Wenn Schüler ohne Entschuldigung oder Beurlaubung der Schule fernbleiben, sei dies kein Kavaliersdelikt. „Gegen die Schüler können schulische Ordnungsmaßnahmen von schriftlichen Verweisen bis hin zu Schulausschlüssen verhängt werden.“ Bei ständigem Schulschwänzen drohten Bußgelder von bis zu 1500 Euro.

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