Land will acht Sonntagsflohmärkte im Jahr erlauben

Mainz · Nach rund drei Jahren Vorbereitung hat Wirtschaftsministerin Eveline Lemke gestern einen Gesetzentwurf über Messen, Märkte und Ausstellungen im Landtag eingebracht. Sonntags sollen wieder Flohmärkte möglich sein.

Mainz. Gut Ding will Weile haben: Nach dieser Devise ist das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium in Bezug auf Sonntagsflohmärkte verfahren, die seit mehreren Gerichtsurteilen von 2009 bis 2011 aufgrund der einzuhaltenden Sonntagsruhe verboten sind. Die Kernbotschaft lautet nun: Sofern der Landtag dem Gesetzentwurf letztlich zustimmt, schafft dieser einen Rechtsrahmen, um unter Einschränkungen wieder Floh- und Trödelmärkte zu ermöglichen.
Das steht im Gesetzentwurf: Gemeinden sollen künftig bis zu acht Marktsonntage im Jahr selbst festlegen dürfen. Ob dann Floh-, Trödel- oder "privilegierte Spezialmärkte" wie Bauern-, Bio-, Holzwaren-, Honig-, Kunsthandwerker-, Antik-, Modelleisenbahn- oder Spielzeugmärkte stattfinden, ist egal.
Die Gesamtzahl von Marktsonntagen ist auf acht pro Jahr begrenzt, wobei verkaufsoffene Sonntage nach dem Ladenöffnungsgesetz mitzählen. Die Zeiten sind auf 11 bis 18 Uhr beschränkt. Marktsonntage dürfen nicht an aufeinanderfolgenden Sonntagen und nicht an gesetzlichen Feiertagen, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Volkstrauertag, am Totensonntag sowie an Adventssonntagen stattfinden.
Unabhängig davon sind an sämtlichen Adventssonntagen Weihnachtsmärkte möglich, sofern diese nach Organisation und Warenangebot der Brauchtumspflege und Tradition dienen. Außerdem können Messen und Ausstellungen an Sonntagen festgesetzt werden - vorausgesetzt, sie haben für die Gemeinde überregionale Bedeutung. Diese muss stets gegenüber dem Sonn- und Feiertagsschutz abwägen und eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde ADD einholen, wenn ein Markt ausnahmsweise an einem Feiertag veranstaltet werden soll. Einmal pro Jahr darf jede Gemeinde auch eine Gewerbe- oder Leistungsschau anbieten.
Das sagt die Ministerin: Eveline Lemke spricht von einem "Kompromiss zwischen dem Sonntagsschutz und den Interessen der Veranstalter". Ziel sei gewesen, "die Schnäppchenjagd als Tradition zu erhalten". Spezialmärkte förderten die regionale Identität. Das Land habe eine neue Gesetzgebungskompetenz genutzt, um das Marktrecht weiterzuentwickeln, erläutert die Grüne.
Das sagt die SPD: "Die wichtige Botschaft lautet: Es gibt wieder Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen", betont der Abgeordnete Heiko Sippel. Verschiedene Interessenlagen seien sorgfältig und gut abgewogen worden. Die SPD wolle, dass es Sonntage gebe und nicht einen siebten Werktag.
Das sagen die Grünen: "Flohmärkte werden als eigenständige Form klar definiert und abgegrenzt", unterstreicht der Abgeordnete Ulrich Steinbach. Neuware sei dort nicht erlaubt. Für Veranstalter und Kommunen werde Klarheit geschaffen.
Das sagt die CDU: Josef Dötsch kritisiert, dass das Ministerium drei Jahre für den Gesetzentwurf gebraucht habe und Betreiber, die Rechtssicherheit bräuchten, im Ungewissen gelassen habe.
Laut Dötsch müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren mehrere Fragen geklärt werden: Warum wird das Markt- und nicht das Ladenöffnungsgesetz geändert? Wird die Sonntagsruhe wieder durchlöchert? Dötsch: "Die CDU steht zur Sonntagsruhe." Weitere Fragen der Union: Wird Besuchern und Betreibern mit dem Gesetz geholfen? Schützt es den Einzelhandel? Sind Veranstaltungen ohne großen Bürokratieaufwand möglich?
Das sagt die FDP: "Mehr Flohmärkte wagen!", fordert der Landesvorsitzende Volker Wissing. Der Gesetzentwurf sei mutlos. "Warum lassen SPD und Grüne nicht die Menschen vor Ort entscheiden, welche und wie viele Flohmärkte sie wollen?"
Das sagt die IHK Trier: Die Kammer kritisiert das Gesetz im Kern, "weil es eine Insellösung für Rheinland-Pfalz schafft". Bundesweit gälten die Regelungen der Gewerbeordnung, die auch Vorschriften zum Marktrecht enthielten, im Zusammenwirken mit dem Ladenöffnungsgesetz und dem Landesfeiertagsgesetz. Jetzt solle ein neues Gesetz geschaffen werden, das für Rheinland-Pfalz eigene marktrechtliche Regelungen beinhalte.
Nachteile laut IHK-Rechtsexperte Michael Kant seien Rechtsunsicherheiten für die Marktbeschicker, die über Landesgrenzen hinweg tätig seien. Es könne auch Wettbewerbsnachteile geben, wenn Märkte im schlimmsten Fall in andere Bundesländer abwanderten, wo es liberalere Lösungen gebe. Kants Fazit: "Das Land legt hier eine willkürliche Zahl von Marktsonntagen fest; wir wünschen uns stattdessen eine weniger restriktive Lösung."
Das sagt das Bistum Trier: Eine Sprecherin verweist darauf, die Kirchen seien im Vorfeld eingebunden gewesen. Zu den Details werde man sich später äußern.
So geht es weiter: Der Gesetzentwurf ist zur Beratung an die Ausschüsse des Landtags verwiesen worden. Federführend ist der Wirtschaftsausschuss, beteiligt sind ferner der Innen- und der Sozialausschuss. Kirchen, Gewerkschaften und Marktbetreiber - auf letztere legt die CDU wert, weil sie bislang nicht beteiligt worden seien - sollen angehört werden.
Das Ministerium hofft auf "baldmögliche Verabschiedung Anfang 2014".