Landgericht Trier ohne Präsident - Streit geht in die nächste Instanz

Mainz/Trier (dpa/red) · Der Streit um den derzeit unbesetzten Posten des Landgerichtspräsidenten in Trier geht in die nächste Runde. Das Land Rheinland-Pfalz legte am Dienstag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz Beschwerde ein gegen eine Entscheidung der Vorinstanz. Die hatte entschieden, dass die Stelle vorerst nicht neu besetzt werden darf. Hintergrund ist der Streit um zwei Kandidaten.

Der Streit um die Neubesetzung der Präsidentenstelle des Landgerichts Trier geht in die nächste Runde. Das Land Rheinland-Pfalz legte am Dienstag beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz Beschwerde ein, wie Justizminister Jochen Hartloff (SPD) mitteilte. Derzeit hat das Landgericht Trier keinen Präsidenten.

In einem Beschluss hatte das Verwaltungsgericht Koblenz die Neubesetzung der Stelle vorläufig untersagt: Die Beurteilungen der beiden Bewerber seien in wichtigen Punkten nicht vergleichbar. Der von Hartloff vorgeschlagene derzeitige Präsident des Landgerichts Zweibrücken, Markus Gietzen, kann damit vorerst nicht an die Spitze des Trierer Landgerichts wechseln. Sein Gegenkandidat ist der Direktor des Amtsgerichts Koblenz, Karl-Hans Fischer.

Laut Minister Hartloff wirft der Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 28. Februar „Rechtsfragen auf, die der grundsätzlichen Klärung bedürfen“. Die CDU-Opposition im Landtag hatte kritisiert, das Auswahlverfahren sei „fehlerhaft ausgeübt“ worden. Offensichtlich habe Rot-Grün einen unliebsamen Bewerber verhindern wollen. An diesem Donnerstag befasst sich auch der Rechtsausschuss des Landtags mit dem Streit - möglicherweise hinter verschlossenen Türen.

Für das Präsidentenamt hatten sich der Direktor des Amtsgerichts Koblenz, Karl-Hans Fischer, und Gietzen, Präsident des Landgerichts Zweibrücken, beworben. Justizminister Hartloff entschied sich im Auswahlverfahren für Gietzen. Präsidialrat und Richterwahlausschuss schlossen sich diesem Vorschlag an.

Der Gegenkandidat Fischer beantragte daraufhin, die Besetzung der Stelle vorläufig zu untersagen. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Koblenz gab seinem Antrag statt. Nach seiner Auffassung hätte für Fischer bei seiner Bewerbung eine aktuellere dienstliche Beurteilung erstellt werden müssen. Nur so wäre ein "tragfähiger Leistungsvergleich" mit dem unmittelbar vor der Entscheidung beurteilten Gietzen möglich gewesen. Diese Anforderung wurde laut Verwaltungsgericht nicht erfüllt. Vorerst bleibt das Landgericht Trier damit ohne Oberhaupt.

Einen ähnlichen Streit gab es bereits 2006. Damals hatte sich Hans-Josef Graefen um den Chef-Posten am Oberlandesgericht Koblenz beworben. Doch der damalige Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) bevorzugte den Gegenkandidaten Ralf Bartz. Dagegen klagte Graefen und bekam 2010 Recht. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete an, die Stelle neu auszuschreiben. Im zweiten Anlauf war Graefen dann der einzige Bewerber und wurde vom Richterwahlausschuss gewählt.

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