Lange Haftstrafe für brutale Überfälle

TRIER. Die brutalen Überfälle auf ein älteres Ehepaar aus Mülheim an der Mosel und eine Seniorin aus Wintrich kommt einen jungen Mann aus dem Kreis Bernkastel-Kues teuer zu stehen. Der 22-Jährige muss für sieben Jahre ins Gefängnis.

Für das betagte Mülheimer Ehepaar war der Abend des 3. Januar 2003 wohl der Schock seines Lebens. Als der damals 79-Jährige auf ein Klingeln hin die Haustür öffnete, stieß ein mit Strumpfmaske und Baseballmütze maskierter Unbekannter die Tür auf und verlangte Geld. Als der Rentner dies ablehnte, bedrohte der Eindringling das Ehepaar zunächst mit einem Schreckschussrevolver, bevor er dem 79-Jährigen bei einem Gerangel mit der Waffe mehrfach gegen den Kopf schlug. Danach stieß der Unbekannte auch die damals 78-jährige Ehefrau um, als die ihrem Mann zur Hilfe kam. Mit 400 Euro Bargeld und einem geklauten Handy suchte der Räuber schließlich das Weite. Fast auf den Tag genau neun Monate später schlug der Räuber erneut zu. Dieses Mal überfiel der 22-Jährige gemeinsam mit einem Kumpel eine damals 81-jährige Frau im nur sechs Kilometer von Mülheim entfernten Wintrich (Kreis Bernkastel-Wittlich). Die maskierten Männer waren durch eine Hoftür ins Haus eingebrochen und hatten zunächst erfolglos im Erdgeschoss alle Schränke nach Geld durchsucht. Dann ging der 22-Jährige ins Obergeschoss. Als die durch Geräusche im Haus aus dem Schlaf gerissene Seniorin anfing zu schreien, hielt der Räuber der Frau ein Messer an den Hals, dirigierte sie ins Erdgeschoss und forderte Geld. Die Beute: 380 Euro und ein Telefon. Die betagte Wintricherin erlitt einen Nervenzusammenbruch. Für die beiden Raubüberfälle verurteilte die Erste Große Jugendkammer des Trierer Landgerichts den offenbar aus Finanznot zum Kriminellen gewordenen Haupttäter zu einer siebenjährigen Jugendstrafe. Sein ebenfalls aus dem Kreis Bernkastel-Wittlich stammender 18 Jahre alter Kompagnon kam glimpflicher davon. Das Urteil des Vorsitzenden Richters Rolf Gabelmann: ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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