Langes Ende eines Reaktors
MAINZ. Für das seit 1988 stillgelegte Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich hat das Mainzer Umweltministerium eine erste Abriss-Genehmigung erteilt. Der Abbau wird auf mindestens zehn Jahre veranschlagt und soll laut Betreiber RWE rund 500 Millionen Euro verschlingen.
Rund 16 Jahre nach seiner gerichtlichen Stilllegung wegen unzureichend geprüfter Erdbebensicherheit kann mit dem Abriss des einzigen rheinland-pfälzischen Kernreaktors in der Nähe von Koblenz begonnen werden. Er lief lediglich 13 Monate im Probebetrieb. Die erste von insgesamt vier notwendigen Teilgenehmigungen händigte das Umweltministerium am Freitag dem Betreiber aus. Sie betrifft unter anderem Anlageteile der Stromversorgung, des nuklearen Zwischenkühlkreislaufs und Steuerungsanlagen. Mit der Entscheidung werde das letzte Kapitel der unendlichen Geschichte von Mülheim-Kärlich aufgeschlagen, sagte Umweltministerin Margit Conrad (SPD). Auf das endgültige Aus des Reaktors hatten sich Politik und Energie-Unternehmen im Rahmen des Atomkonsenses verständigt. RWE zog daraufhin als Betreiber seine Milliarden schwere Entschädigungsklage gegen das Land nach einem Jahrzehnte langen Rechtsstreit zurück. Mit dem Abtransport der Brennelemente im Jahr 2002 hat sich nach Angaben des Ministeriums bereits das radioaktive Inventar des Kraftwerks um weit über 90 Prozent verringert. Die erste Abrissgenehmigung betrifft Anlageteile von insgesamt rund 24 000 Tonnen. Davon sind mehr als 5200 Tonnen schwach radioaktiv belastete Metalle, Isolierungen oder Elektroschrott, der gereinigt werden muss. Am Ende wird radioaktiver Abfall von insgesamt 87 Tonnen übrig bleiben, der im Zwischenlager Gorleben (Niedersachsen) untergebracht wird. Mit einer zweiten Teilgenehmigung, die auch über die Einrichtung eines Zwischenlagers am Reaktorstandort entscheidet, ist laut Conrad nicht vor 2006 zu rechnen. Vorher sind allerdings zu einer verschärften Prüfung der Erdbebensicherheit noch Tests und Studien notwendig. Insgesamt sind in Mülheim-Kärlich rund 490 000 Tonnen Material abzubauen. Davon liegen knapp 200 000 außerhalb des Kontrollbereichs und können ohne besondere Vorbehandlung entsorgt oder wiederverwertet werden, da sie nicht mit Strahlung in Berührung kamen. Von den 294 000 Tonnen innerhalb des Kontrollbereichs gelten 15 100 Tonnen als radioaktive Reststoffe. Nach Behandlung sollen davon 2900 Tonnen radioaktiver Abfall übrig bleiben. Die Entsorgung von Material muss noch eigenständig genehmigt werden.