Lebenslange Haft für Einbrecher nach Mord an Rentnerin

Saarbrücken · Vor gut einem Jahr sind die beiden Männer in eine Wohnung in Homburg eingebrochen. Als die 77-jährige Bewohnerin sie dabei überraschte, töteten sie die alte Dame. Am Dienstag wurden die beiden 29-Jährigen in Saarbrücken zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt.

 Foto: dpa

Foto: dpa

(dpa) Auf frischer Tat ertappt brachten zwei Einbrecher eine 77-jährige Rentnerin um — jetzt sollen die beiden 29-Jährigen für ihre Tat lebenslang im Gefängnis büßen.

Das Landgericht Saarbrücken verurteilte die Männer am Dienstag wegen Mordes. Ein 41-jähriger Mitangeklagter erhielt eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren wegen versuchten Einbruchsdiebstahls. Die Verteidigung der beiden Hauptangeklagten kündigte an, in Revision zu gehen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden 29-Jährigen vor gut einem Jahr die alte Frau mit einem Pullover strangulierten, als diese sie beim Einbruch in ihre Wohnung in Homburg ertappte und zu schreien begann. Anschließend durchsuchten die Einbrecher die Wohnung nach Wertgegenständen, zogen aber ohne Beute wieder ab.

Einer der beiden Hauptangeklagten nahm das Urteil am Dienstag schluchzend und in sich zusammengesunken auf, während der zweite weniger Emotionen zeigte. Auch aus den Reihen der Familienangehörigen und Bekannten im Gerichtssaal waren immer wieder Schluchzer zu hören. Die beiden 29-Jährigen hatten bis zuletzt zu den Vorwürfen geschwiegen. Das Gericht wertete aber die Indizien sowie die Aussage eines Zeugen, dem einer der Angeklagten in der Untersuchungshaft über die Tat berichtet haben soll, als eindeutig. Die Ermittler hatten unter anderem Blut und DNA-Spuren von dem Opfer an der Hose eines der Angeklagten gefunden.

Der einschlägig vorbestrafte 41-Jährige war laut Gericht auf die Idee für den Einbruch gekommen, als er Schrott bei der alten Dame abgeholt hatte. Er hatte in der Tatnacht aber mit der Begründung nur Schmiere gestanden, die Rentnerin könnte ihn wiedererkennen.

Der Angeklagte hatte sich in seinem Schlusswort vor Gericht für die Tat entschuldigt. Mit viereinhalb Jahren Haft verhängte das Gericht trotzdem eine höhere Haftstrafe, als sie die Anklage gefordert hatte. Diese hatte für drei Jahre Haft plädiert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort