Leichtere Prüfung für Hauptschullehrer

Mainz/Trier · Hauptschullehrer an Realschulen sollen nun durch eine einfachere Prüfung leichter zum Realschullehrer aufsteigen können. Damit reagiert das Land auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und einen jahrelangen Streit.

Mainz/Trier. Allzu groß scheint das Interesse von Hauptschullehrern nicht zu sein, als Realschullehrer eingestuft und bezahlt zu werden. Rund 1000 der 3400 Hauptschullehrer, die an Realschulen unterrichten, haben laut rheinland-pfälzischem Bildungsministerium vor den Sommerferien ihr Interesse angekündigt, eine Prüfung abzulegen, um künftig als Realschullehrer zu unterrichten. Der Lehrerverband VBE sieht den Grund für die geringe Zahl darin, dass die Landesregierung die Betroffenen durch Auflagen verunsichere, um so "von einem Antrag auf Gleichstellung abzuschrecken", so VBE-Landesvorsitzender Gerhard Bold.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein jahrelanger Streit der Hauptschullehrer an Realschulen mit dem Land. Je nach Dienstjahren und Zulagen verdient ein Hauptschullehrer, der nach Besoldungsgruppe A 12 bezahlt wird, an der Realschule 370 bis 460 Euro weniger als ein Realschullehrer (A 13). Das Problem ist entstanden durch die Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen zu Realschulen plus seit 2009. Zwar wurden die Hauptschulen damit abgeschafft, nicht aber die Hauptschullehrer. Sie unterrichten nun an den Realschulen plus. Rund 670 allein in der Region.

Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht einer Hauptschullehrerin, die auf bessere Bezahlung geklagt hatte, recht gegeben. Allerdings forderten die Richter nicht, die Bezahlung anzupassen, sondern es den Hauptschullehrern leichter zu machen, die Prüfung für Realschullehrer abzulegen. Um den Hauptschullehrern an Real- und auch an Gesamtschulen "eine realistische Chance zu geben, die Wechselprüfung berufsbegleitend ablegen zu können", habe das Gericht dem Land aufgetragen, die bislang vorgeschriebenen wissenschaftlichen Prüfungsanteile darin zu reduzieren, sagte Ministeriumssprecher Wolf-Jürgen Karle. Diese geänderte Wechselprüfungsverordnung sei seit dem 30. Juli in Kraft. Demnach müssten Hauptschullehrer, die von der Besoldungsstufe A 12 in A 13 wechseln wollten, eine praktische Prüfung von je 45 Minuten in zwei Fächern und eine mündliche Prüfung ablegen. Zusätzlich fließe in die Endnote noch die Bewertung des jeweiligen Schulleiters mit ein.

Seit Montag seien die Anmeldungen zu der Wechselprüfung möglich. "Damit trägt die Änderung der Prüfungsverordnung dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in vollem Umfang Rechnung", ist sich Karle sicher. Allerdings bedeute eine bestandene Prüfung nicht automatisch auch eine Höhergruppierung. Die erfolgt nur, wenn an der Schule auch eine entsprechende A 13-Stelle frei ist. Der VBE kritisiert, dass das Land damit die Betroffenen "bewusst in die Irre" führe, um das Urteil zu unterlaufen. VBE-Chef Bold kündigt an, notfalls erneut gegen das Land zu klagen. wie

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort