Lolita-Urteil: Ankläger nehmen Revision zurück

Trier · Die Trierer Staatsanwaltschaft hat ihre Revision gegen das Urteil im Lolita-Brieger-Prozess zurückgenommen. Trotzdem könnte der spektakuläre Fall noch einmal neu verhandelt werden.

Trier. Geht es nach den Trierer Anklägern, wird der wohl spektakulärste Kriminalfall, den das Landgericht in diesem Jahr verhandelt hat, nicht noch einmal neu aufgerollt. Wie eine Gerichtssprecherin gestern bekanntgab, hat die Staatsanwaltschaft ihre Revision gegen das Urteil zurückgenommen.
Das Landgericht Trier hatte im Juni den ehemaligen Freund der vor 30 Jahren spurlos verschwundenen Lolita Brieger vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Nach Meinung der Kammer hatte der 51-Jährige seine Ex-Freundin 1982 zwar getötet und sich des Totschlags schuldig gemacht. Weil Totschlag aber verjährt ist, konnte der aus dem Vulkaneifelkreis stammende Landwirt nicht verurteilt werden. Lolita Briegers sterbliche Überreste waren erst vergangenen Herbst entdeckt worden.
Gegen das Urteil hatten die Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwalt der Brieger-Angehörigen, Hans-Josef Ewertz, Revision eingelegt. Ewertz hat seine Revision inzwischen begründet. "Wir wollen alles versuchen", sagte er unserer Zeitung. Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird erst gegen Jahresende gerechnet. Und warum haben die Ankläger ihre Revision zurückgenommen? "Wir haben die Urteilbegründung eingehend geprüft", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer gestern dem TV. "Und unserer Meinung nach sind der Kammer keine Rechtsfehler unterlaufen. Daher schätzen wir die Revision als chancenlos ein und haben sie zurückgenommen." sey

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