Lücken und Widersprüche

Einer der größten Prozesse der vergangenen Jahre in Trier muss neu aufgerollt werden: Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche für die Angeklagten im "Tierfett-Verfahren" wegen Mängeln bei der Beweiswürdigung aufgehoben und an eine andere Trierer Kammer zurückverwiesen.

Rivenich/Trier. (DiL) "Wir stehen jetzt wieder ganz am Anfang", sagt Klaus-Peter Mieth, Chef der zuständigen Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach, auf deren Revision hin das Trierer Urteil gekippt wurde. Im Juni 2008 waren die drei Angeklagten nach 17 Verhandlungstagen und 69 Zeugen-Vernehmungen freigesprochen worden.

Die Anklage hatte ihnen vorgeworfen, im Jahr 2001 im Zuge der Kadaver-Verarbeitung in der Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) Rivenich BSE-gefährdetes Material nicht vorschriftsgemäß gekennzeichnet und mehr als 8000 Tonnen davon als ungefährdet verkauft zu haben.

Die 3. Strafkammer am Trierer Landgericht unter Vorsitz von Richter Armin Hardt war nach ausführlicher Prüfung zu dem Schluss gekommen, dem Hauptangeklagten, damals Geschäftsführer der TBA, sei nicht nachzuweisen, dass er die unzulässige Praxis im allgemeinen BSE-Tohuwabohu bewusst registriert habe. Mangels Haupt-Straftat mussten dann auch die wegen Beihilfe angeklagten Mitarbeiter freigesprochen werden.

Der BGH fand nun "Lücken und Widersprüche", wichtige belastende Indizien seien nicht ausreichend gewürdigt worden.

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