Fragen und Antworten Luxemburg ist wieder Corona-Risikogebiet: Was jetzt für Grenzpendler und Besuche gilt

Trier/Luxemburg · Luxemburg ist wieder Corona-Risikogebiet. Wer länger als 72 Stunden im Großherzogtum bleibt, muss in Quarantäne. Ausnahmen gibt es weiterhin, etwa für Pendler. Mehr zu den Regeln und warum sogar noch Verschärfungen drohen.

 Die Grenzen zwischen Deutschland und Luxemburg bleiben offen. Trotzdem drohen neue Einschränkungen.

Die Grenzen zwischen Deutschland und Luxemburg bleiben offen. Trotzdem drohen neue Einschränkungen.

Foto: TV/vetter friedemann

Das Robert Koch-Institut schaltete am Freitag, 25. September, die Ampeln wieder auf rot – und erklärte Luxemburg offiziell zum Risikogebiet. Wir haben uns noch einmal die aktuelle Corona-Verordnung unseres Landes angeschaut und zitieren auch aus früheren Anfragen zum Thema. Die Antworten zeigen, welche Einschränkungen sich ergeben – und wer erst einmal beruhigt weiter die Grenzen überqueren darf.

Was gilt für die Pendler nach Luxemburg?

Sie sind von den Regelungen ausgenommen. Zwar schrieb eine Sprecherin der Landesregierung in ihrer Antwort an volksfreund.de vor einiger Zeit: „Es gelten nun für Reisende von oder nach Luxemburg die gleichen Regelungen wie zuvor bei der Betroffenheit des Landkreises Gütersloh. Für die Rechtslage in Rheinland-Pfalz macht es keinen Unterschied, ob ein Risikogebiet in Deutschland liegt oder ein anderer Staat der Europäischen Union betroffen ist. Wer aktuell aus Luxemburg einreist, muss sich grundsätzlich zunächst in Quarantäne begeben und das örtliche Gesundheitsamt informieren.“ Allerdings wird eingeschränkt: „Die Quarantäneanordnung gilt aber nicht für Berufspendler, Einreisen aus medizinischen Gründen oder bei einem sonstigen triftigen Reisegrund.“

Welche Regeln gelten für deutsche Einkäufer, Tanktouristen und Kurzbesucher, wenn sie nach Luxemburg fahren?

Auch wer etwa in Luxemburg tanken will oder einen Kurzbesuch plant, muss danach nicht in die Quarantäne. Denn es gilt laut der Antwort: „Für Menschen, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, gilt die Quarantäneanordnung auch dann nicht, wenn der Aufenthalt in Luxemburg weniger als 72 Stunden betragen hat.“ Klar ist damit aber ebenso: Wer einen Urlaub von mehr als drei Tagen in Luxemburg plant, der muss sich danach in Quarantäne begeben und das örtliche Gesundheitsamt informieren. Grundsätzlich war die Antwort des Landes: „Wer immer auf eine Reise verzichten kann, sollte besser zuhause bleiben.“

Gibt es weitere Ausnahmen, wenn Menschen aus der Region Luxemburg besuchen wollen?

Als triftigen Reisegrund, bei dem nach Angaben der Landesregierung nicht die Quarantäneanordnungen gelten, sind explizit auch Besuche bei Lebenspartnern genannt oder die Ausübung des Sorgerechts, also der Besuch oder das Abholen und Bringen von Kindern. Die Landesregierung schreibt: Zu den Ausnahmen „zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen.“ Diese Ausnahmen finden sich alle auch weiter in der derzeit gültigen Corona-Verordnung.

Was kommt auf Luxemburger zu, die in Rheinland-Pfalz arbeiten?

Eindeutig ist die Antwort ebenfalls mit Blick auf Luxemburger, die in Deutschland arbeiten. Für sie gelten die Ausnahmen von den Quarantänebestimmungen ebenfalls. Der komplette Auszug aus der Antwort, der für Deutsche und Luxemburger gilt: „Die Quarantäneanordnung gilt aber nicht für Berufspendler, Einreisen aus medizinischen Gründen, oder bei einem sonstigen triftigen Reisegrund; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen.“ Alle Berufspendler sind also ausgenommen – egal in welche Richtung sie für ihre Arbeit unterwegs sind. Auch dies zeigt ebenso die aktuelle Verordnung.

Und was passiert, wenn Luxemburger Deutschland besuchen wollen?

Es soll künftig Ausnahmen für Bewohner grenznaher Risikogebiete bei der Einreise geben. Ab Samstag, 3. Oktober, können die Menschen aus der Grenzregion für 24 Stunden nach Rheinland-Pfalz reisen. So ist es möglich, „ein paar Stunden“ über die Grenze zu kommen etwa zum Einkaufen oder um ein Restaurant zu besuchen. Das ging bisher ohne triftigen Grund (etwa einen Arztbesuch) nicht.

Wer soll die Regeln kontrollieren?

Das eine ist die Theorie, das andere die Praxis. Hier ist davon auszugehen, dass die Einhaltung der Quarantänebestimmungen derzeit wohl kaum kontrolliert werden kann. Denn eines ist derzeit nicht geplant: neue Grenzkontrollen einzuführen. Zumindest gab es keine Hinweise, dass etwa das Bundesinnenministerium wieder Kontrollen anordnen wird. Vor einigen Wochen hatte dazu auch Innenminister Horst Seehofer (CSU) im Innenausschuss des Europaparlaments gesagt, man habe mit den im Frühjahr zeitweise eingeführten Grenzkontrollen „nicht die besten Erfahrungen gemacht“. Er sei dafür, dass man in einer Region mit zunehmenden Infektionen künftig dafür sorge, „dass die Menschen sich vernünftig verhalten“. Explizit nannte er „Kontaktsperren, Mundschutz und ähnliches“ als Optionen. Auf Anfrage, wer die Auflagen kontrolliert, teilte damals das Land mit, dass bei Verstößen Bußgeld drohe. Regeln seien einzuhalten, auch wenn es keine Grenzkontrollen gebe. Es gelten also ab sofort diverse Einschränkungen. Von Kontrollen, ob diese eingehalten werden, ist aber zumindest in größerem Umfang nicht auszugehen.

Können die Einschränkungen noch schärfer werden?

Ja, das ist möglich, aber wohl nicht kurzfristig. Bund und Länder haben sich eigentlich darauf verständigt, die Quarantäne-Regeln für Einreisende aus Risikogebieten ab 1. Oktober zu ändern. Von da an sollte ein negativer Corona-Test nicht mehr ausreichen, um einreisen zu dürfen. Alle, die aus Risikogebieten nach Deutschland kommen, sollen sich künftig zunächst fünf Tage in Quarantäne begeben. Diese kann nur durch einen negativen Test beendet werden. Wenn diese Regelung auch für Grenzregionen wie Luxemburg oder Belgien gültig würde, käme das einer faktischen Grenzschließung für die Bewohner solcher Risikogebiete gleich.

Laut eines Berichts der Bild-Zeitung verzögert sich das Vorhaben aber um einen Monat. Grund dafür soll sein, dass die Gesundheitsämter technisch dazu in die Lage versetzt werden sollen, Rückkehrer aus Risikogebieten nachzuverfolgen. Diese strengeren Bestimmungen, die etwa IHK-Geschäftsführer Jan Glockauer als faktische Grenzschließung einschätzt, sind also zumindest für die nächsten Wochen wohl nicht in Sicht.

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