Arbeit Home-Office-Ausnahme für Luxemburg-Pendler endet

Luxemburg · Grenzgänger aufgepasst: Am 30. Juni endet die Ausnahmeregelung für das Arbeiten im Home-Office. Was das für Luxemburg-Pendler bedeutet.

 Deutsche Luxemburg-Pendler dürfen wegen der Pandemie derzeit länger als 19 Tage zu Hause arbeiten, ohne dass sie dadurch steuerliche Nachteile haben. Foto: dpa

Deutsche Luxemburg-Pendler dürfen wegen der Pandemie derzeit länger als 19 Tage zu Hause arbeiten, ohne dass sie dadurch steuerliche Nachteile haben. Foto: dpa

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die steuerliche Ausnahmeregelung für Luxemburg-Pendler, die im Home-Office arbeiten, endet am 30. Juni. Das geht aus einer Vereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg hervor, die am Dienstag unterzeichnet wurde. Damit gilt wieder die sogenannte 19-Tage-Regel. Luxemburg-Pendler aus Deutschland dürfen laut Doppelbesteuerungsabkommen nicht länger als 19 Tage zu Hause arbeiten, ansonsten sind sie hierzulande steuer- und abgabenpflichtig.

Mit Beginn der Corona-Pandemie wurde diese Regel ausgesetzt, um Grenzgängern das Arbeiten im Home-Office ohne Nachteile zu ermöglichen. In der nun unterzeichneten Vereinbarung heißt es wörtlich: „Vor dem Hintergrund der nunmehr weitgehend auslaufenden Eindämmungsmaßnahmen bezüglich des COVID-19-Pandemiegeschehens haben sich die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und des Großherzogtums Luxemburg einvernehmlich darauf verständigt, die Verständigungsvereinbarung zum 30. Juni 2022 einvernehmlich zu kündigen. Die Vereinbarung vom 3. April 2020 betreffend die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern war bereits durch die Verständigungsvereinbarung vom 7. Oktober 2020 ersetzt und auf diesem Weg aufgehoben worden. Sie lebt nicht wieder auf.“

Ausdrücklich wird in der Vereinbarung darauf hingewiesen, dass Pendler, die im ersten Halbjahr ausschließlich im Home-Office gearbeitet haben, im zweiten Halbjahr weiterhin das Recht haben, bis zu 19 Tage ohne steuerliche Nachteile zu Hause arbeiten zu können. Wer hingegen bis 30. Juni nicht durchgängig, aber mehr als 19 Tage, im Home-Office gearbeitet hat, der hat laut der Vereinbarung im zweiten Halbjahr kein Anrecht auf weitere Arbeitstage im Homeoffice ohne steuerliche Nachteile.

Seit Ende Dezember läuft eine Petition beim Deutschen Bundestag, in der Pendler einen Parlamentsbeschluss fordern, die Anzahl der Tage die deutsche Pendler zu Hause arbeiten dürfen, von 19 auf 55 anzuheben.

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