Luxemburg verurteilt

LUXEMBURG.Luxemburg ist am Dienstag wegen eines Verstoßes gegen das Recht auf Meinungsfreiheit vom Europäischen Menschengerichtshof in Straßburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Hintergrund ist ein bereits Jahre währender Streit mit dem Chefredakteur der Tageszeitung "Lëtzebuerger Journal", Rob Roemen.

"Journal"-Chef Rob Roemen und seine Anwältin Anne-Marie Schmitfeierten am Dienstagnachmittag ihren "Sieg auf der ganzen Linie".Kurz zuvor hatte der Straßburger Menschengerichtshof ihrer Klagestattgegeben und das Großherzogtum gleich wegen mehrerer Verstößegegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt.Ausschlaggebend für die Klage Roemens und Schmits war eine fünfJahre zurückliegende Beschlagnahmungsaktion der luxemburgischenJustiz. Um einen Informanten der Zeitung ausfindig zu machen,wurden seinerzeit Roemens Redaktion, seine Privatwohnung und seinAuto durchsucht. Auch in der Kanzlei seiner Anwältin forschtendie Ermittler nach Indizien. Nachträgliche Beschwerden gegen dieDurchsuchungsaktion wurden von mehreren Gerichten abgewiesen. Erst der Gang nach Straßburg brachte jetzt den erhofften Erfolg. Nach Meinung der Richter garantiert Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte auch Pressefreiheit und Informantenschutz. Roemen hatte somit das verbriefte Recht, seine Quellen geheim zu halten. Ein Verstoß gegen Artikel 8 der Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung der Privatsphäre) war laut Straßburger Gerichtshof die von einem luxemburgischen Richter angeordnete Durchsuchung der Kanzlei. Roemens Anwältin Anne-Marie Schmit bezeichnete das Urteil im Gespräch mit dem TV als "Sieg für die Meinungsfreiheit". Bislang sei im Großherzogtum jeder vor den Kadi gezogen, dem ein Artikel nicht gepasst habe.

Der Straßburger Richterspruch wird die Debatte über die seit Jahren anstehende Novellierung des luxemburgischen Pressegesetzes neu entfachen. Die Regierung wollte sich auf TV -Anfrage nicht zu dem Urteil äußern.

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