Macheten-Angreifer muss für drei Jahre ins Gefängnis

Trier/Gerolstein · Weil er einen Gerolsteiner Verwaltungsmitarbeiter mit einer Machete bedroht hat, muss ein 54-Jähriger für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Trier verurteilte ihn am Montag wegen Freiheitsberaubung und versuchter Nötigung.

Trier/Gerolstein. "Heizung kaputt, kalt." Es waren diese Worte, mit denen der 54-Jährige am 10. Februar im Büro eines Verwaltungsmitarbeiters des Gerolsteiner Rathauses auf die aus seiner Sicht unhaltbaren Zustände in seiner Sozialwohnung aufmerksam machen wollte. Doch er beließ es nicht bei diesen Worten: Der Mann hatte eine Machete dabei, drängte den Beamten hinter dessen Schreibtisch, zog außerdem noch eine Handvoll angespitzter Nägel aus der Jackentasche und versetzte den Verwaltungsmitarbeiter in Todesangst. Erst herbeigerufene Polizisten konnten ihn etwa eine Viertelstunde später überwältigen (der TV berichtete).
Seit Anfang August musste sich der 54-Jährige wegen des Vorwurfs der Geiselnahme vor dem Trierer Landgericht verantworten: Bei einer Verurteilung hätte den Asylbewerber eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren erwartet. Doch schon am ersten Prozesstag kamen bei den Verfahrensbeteiligten Zweifel auf, ob der Vorwurf der Geiselnahme zu halten sei. Diese Zweifel verstärkten sich auch nach der Anhörung weiterer Zeugen am zweiten Verhandlungstag Anfang dieser Woche: "Im Laufe der Beweisaufnahme hat sich herausgestellt, dass nicht mehr von einer Geiselnahme ausgegangen werden konnte", sagte Marco Liell, Verteidiger des Angeklagten, gestern dem Volksfreund. Ein Geiselnehmer hätte sich seines Opfer in einer gefestigten Situation bemächtigt haben müssen. Dies sei aber nicht der Fall gewesen, schließlich habe die Tür zum Büro des Mitarbeiters die ganze Zeit offen gestanden.
Keine Geiselnahme, dafür aber die mit weniger hohen Strafen bedrohte Freiheitsberaubung sowie versuchte Nötigung: Diese Vorwürfe räumte der Angeklagte am zweiten Prozesstag nach einer Verhandlungsunterbrechung und Unterredung aller Parteien ein und wurde deswegen vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, die jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Sein Mandant habe jetzt nur noch ein Bestreben, sagt Verteidiger Liell: "Er möchte so bald wie möglich aus Deutschland abgeschoben werden." neb

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