Mann soll Enkelkinder seiner Freundin missbraucht haben

Trier · Ein 50-Jähriger aus dem Kreis Trier-Saarburg soll fast zwei Jahre lang die beiden Enkeltöchter seiner ehemaligen Lebensgefährtin missbraucht und die Taten mit einer Digitalkamera aufgezeichnet haben. Der Mann muss sich ab heute vor dem Trierer Landgericht verantworten.

Über fast zwei Jahre hinweg soll sich das Martyrium der beiden kleinen Mädchen erstreckt haben. Sie waren vier und zweieinhalb Jahre alt, als sich der Lebensgefährte ihrer Großmutter zum ersten Mal an ihnen vergangenen haben soll. Von Juli 2008 bis Mai dieses Jahres soll der heute 50-Jährige die Kinder missbraucht haben. Und er soll die Taten mit einer Digitalkamera aufgezeichnet haben.

Von heute an steht der Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs vor dem Trierer Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Mädchen in insgesamt 44 Fällen sexuell missbraucht und Filme davon gemacht zu haben. Geschehen sein soll das in der Wohnung seiner damaligen Lebensgefährtin, der Oma der beiden Kinder, in Gerolstein. Der Angeklagte lebte dort seit Sommer 2008.

Die Mädchen sollen regelmäßig zu ihrer Großmutter gekommen sein. Seit Sommer 2009 sollen sie dort gelebt haben, weil die Frau die Pflege der Kinder übernommen hatte.

Ende Mai dieses Jahres hat die Frau laut Staatsanwaltschaft ihren Lebensgefährten angezeigt, weil er angeblich Kinderpornos besaß. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des 50-Jährigen wurden ein Computer sowie zahlreiche DVDs und CDs sichergestellt. Darauf hätten die Ermittler eindeutig kinderpornografisches Material gefunden, heißt es in der Anklageschrift. Er soll die Bilder aber nicht nur besessen, sondern einige davon auch selbst gemacht haben. Die Ermittler sind sicher, dass auf einigen der Fotos die beiden Mädchen seiner ehemaligen Lebensgefährtin abgebildet sind. Die Bilder sollen angeblich den Missbrauch durch den 50-Jährigen zeigen.

Für den Prozess vor der 1. Großen Jugendkammer sind drei Verhandlungstage angesetzt.

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