Massage führt nicht zur Degradierung

TRIER. Einen Polizisten zu degradieren, weil seine Ehefrau in einem erotischen Massagesalon arbeitet, ist gar nicht so einfach. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz scheiterte jetzt mit einem solchen Ansinnen vor dem Trierer Verwaltungsgericht. Bußgeld ja, Degradierung nein, entschieden die Richter.

So eine Verhandlung hatte Triers Verwaltungsgerichts-Präsident Michael Zimmer auch noch nicht erlebt. Ein bisschen schlüpfrig war's, ein wenig kniffelig - und unübersichtlich obendrein. Der Fall in Kurzform: Die thailändische Ehefrau eines 49 Jahre alten Polizeihauptmeisters aus der Pfalz jobbte drei Jahre lang in einem erotischen Massagesalon in München. Weil er das dabei von der Frau eingenommene Geld bei der Steuererklärung verschwieg, brummten die Finanzbehörden dem Ordnungshüter bereits ein Bußgeld auf - wegen Steuerhinterziehung. Seinen Vorgesetzten war das nicht genug: Sie wollten dem Beamten auch noch disziplinarrechtlich an den Kragen. Schließlich hatte der Polizeihauptmeister bei einer Polizeikontrolle in besagtem Münchener Massagesalon seinen Dienstausweis gezückt, als seine Frau nach ihrem Pass gefragt wurde. "Mit der Pflicht eines Polizeibeamten zu einer uneigennützigen Dienstausübung nicht vereinbar", meinten die Vorgesetzten, während der Beamte eine pragmatische Erklärung auf Lager hatte: Ihm sei der Dienstausweis beim Öffnen des Portemonnaies als Erstes in die Hände gefallen. Das nahmen zwar auch die Trierer Verwaltungsrichter dem 49-Jährigen nicht ab ("ein plumper und erfolgloser Versuch, an einen Korpsgeist zu appellieren"). Doch dass man dem Ordnungshüter aus der Pfalz disziplinarrechtlich nur schwer beikommen würde, hatte Verwaltungsgerichtspräsident Michael Zimmer schon in der Verhandlung angedeutet (TV vom 23. Februar): "Man spürt, dass da mehr sein kann. Aber das ist nicht greifbar." Blieb der für ganz Rheinland-Pfalz zuständigen Trierer Disziplinarkammer nach mehrwöchigen Überlegungen letztlich "nur" die Verhängung eines Bußgelds (Az.: 3 K 1312/05.TR ): 500 Euro muss der Polizist für seine Verfehlungen zahlen; dafür bleibt dem Hauptmeister eine Degradierung zum Obermeister erspart. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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