Maulkorb-Klage des Bistums Trier erneut vor Gericht
Trier · Darf sich eine Gesamtmitarbeitervertretung in einer Pressemitteilung kritisch über die Sparpolitik von Bischof Stephan Ackermann äußern? Nein, meint das Trierer Generalvikariat. Ja, hat Ende vergangenen Jahres das auch für Trier zuständige kirchliche Arbeitsgericht in Mainz entschieden und zwei Trie rer Klagen als unzulässig beziehungsweise unbegründet abgewiesen.
16.07.2015
, 21:14 Uhr
Weil das Bistum gegen dieses Urteil Revision eingelegt hat, befasst sich am Freitagvormittag der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn mit dem Fall. Das Urteil wird noch für heute erwartet und kann nicht mehr angefochten werden. sey