Messerstecherei im Asylzentrum

Bei einer Messerstecherei in der Trierer "Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende" sind drei Bewohner verletzt worden. Aus Sicht der Polizei und der Leitung der Landeseinrichtung handelt es sich jedoch um einen Ausnahmefall trotz schwieriger Umstände.

Trier. Früher Dienstagmorgen, gegen 1 Uhr, in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (Afa) in der Trierer Dasbachstraße. Einige Bewohner aus Osteuropa sitzen zusammen und unterhalten sich. Auch Alkohol ist im Spiel. Aus ungeklärter Ursache kommt es zwischen vier Beteiligten zum Streit mit Handgreiflichkeiten. Plötzlich zieht ein 28-Jähriger Asylbewerber ein Messer und sticht auf einen 23-Jährigen ein. Der 28-Jährige flüchtet zunächst, wird aber wenig später wie ein gleichaltriger, ebenfalls leicht verletzter Bewohner von der Polizei festgenommen.

Der 23-Jährige wird im Krankenhaus behandelt.

Die Ermittlungen gestalten sich schwierig. Problem Nummer eins: Die Beteiligten sprechen kaum oder kein Deutsch. Eine Dolmetscherin muss aushelfen. Problem Nummer zwei: Die Männer wollen offenbar nichts zur Aufklärung beitragen, spielen den Vorfall herunter und beteuern ihre Unschuld. Selbst die Tatwaffe bleibt verschollen.

So kann bisher nur spekuliert werden, ob Animositäten zwischen Nationen (Georgier und Aserbaidschaner), Lärmbeschwerden oder schlicht Auswirkungen von Alkohol dahinter stecken. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.

"Die Einrichtung ist jedenfalls kein besonderer Schwerpunkt tätlicher Auseinandersetzungen", stellt Polizei-Sprecher Karl-Peter Jochem fest. Das betont auch Afa-Leiter Wolfgang Bauer: "Wir setzen Sozialarbeiter ein und entschärfen mögliche Konflikte meist im Vorfeld." Rund um die Uhr kümmert sich ein Wachdienst um die Sicherheit.

Die 1992 auf dem ehemaligen Kasernengelände in Trier-Nord eröffnete zentrale Aufnahmeeinrichtung für Rheinland-Pfalz ist für bis zu 700 Bewohnern ausgelegt. Tatsächlich sind dort zwischen 250 und 300 Menschen maximal drei Monate lang untergebracht, während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über ihren Asylantrag entscheidet. Je nach Ergebnis werden die Betroffenen dann auf Kommunen im Land verteilt oder in ihr Heimatland zurückgeschickt (siehe Extra).

Neben Essen und Kleidung bekommen erwachsene Asylbewerber ein Taschengeld von 18 Euro pro Woche (Kinder 9 Euro). Sie können sich durch gemeinnützige Tätigkeiten innerhalb der Einrichtung etwas dazuverdienen (1,02 Euro pro Stunde). Im Haus ist Alkohol verboten. Bewohner können das Gebäude jederzeit verlassen, müssen allerdings innerhalb des Stadtgebiets bleiben.

Bauer: "Bei so vielen Menschen, die zudem aus 26 Nationen mit unterschiedlichen Kulturen stammen, kann es zu Auseinandersetzungen und Diebstählen kommen. Aber das Haus ist kein Brennpunkt. Wir haben dementsprechend auch ein gutes Verhältnis zum Umfeld."

EXTRA

Ausreisezentrum: Neben der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Trier-Nord liegt die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige (Lufa). Der Arbeitskreis Asyl Trier, Grüne und weitere Organisationen fordern die Auflösung der "Lufa". Da bei vielen abgelehnten Asylbewerbern die Identität unklar ist, verbringen sie mitunter Jahre im Ausreisezentrum. "Die Situation dort ist katastrophal", sagt Fabian Jellonek vom Verein Multikulturelles Zentrum. (cus)

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