Mindestlohn von 8,70 Euro im Land

Mainz · Wer in Rheinland-Pfalz öffentliche Aufträge von Kommunen oder des Landes ab 20 000 Euro ergattern will, muss ab dem 1. Januar 2013 einen Mindeststundenlohn von 8,70 Euro zahlen. Einen entsprechenden Beschluss einer unabhängigen Kommission hat am Dienstag das Kabinett gebilligt.

Mainz. Seit Jahren wird in Deutschland um einen gesetzlichen Mindestlohn gestritten. Die rot-grüne Landesregierung ficht darum in Berlin. Und sie tut mehr als das: "Wir sind mit unserem Landestariftreuegesetz bundesweit Vorreiter", betont Arbeitsministerin Malu Dreyer (SPD).
Das Gesetz ist im März 2011 in Kraft getreten. Jetzt hat eine Kommission, bestehend aus je drei Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie drei wissenschaftlichen Experten, erstmals das damals festgelegte Mindestentgelt von 8,50 Euro pro Stunde überprüft.
Maßnahme gegen Lohndumping



Einstimmig kam die Kommission nach Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung - berücksichtigt wurden etwa Verbraucherpreise und Stundenlöhne diverser Branchen - zu dem Schluss, dass ab Januar ein Mindestlohn von 8,70 Euro gilt.
Vor allem die bundesweit bislang einmalige Überprüfung des Mindestlohns durch eine nach englischem Vorbild besetzte Kommission macht Ministerin Malu Dreyer stolz: "Das ist ein gutes Signal." In anderen Bundesländern und in Berlin werde dies aufmerksam registriert.
Nach Dreyers Angaben kam das Gesetz bislang bei mindestens 570 Ausschreibungen und Vergaben für die Post, den Garten- und Landschaftsbau, das Schreiner-, Metall-, Sanitär, Klima- oder Heizungshandwerk zur Anwendung. Wie viele Menschen davon profitiert haben, könne sie nicht sagen. Das werde nach einigen Jahren wissenschaftlich untersucht.
Grundsätzlich will die Landesregierung mit dem Gesetz zumindest bei öffentlichen Aufträgen garantieren, dass Menschen von ihren Arbeitseinkünften auch leben können. Ferner würden Lohndumping und daraus resultierende Wettbewerbsverzerrungen für Firmen verhindert.
Thomas Breuer, Regionalleiter der Gewerkschaft IG Bau, begrüßt das Gesetz ausdrücklich. "Rheinland-Pfalz trägt dazu bei, dass für gute Arbeit auch gute Löhne gezahlt werden." Allerdings seien 8,70 Euro als absolute Lohnuntergrenze zu verstehen.
Skeptisch bleibt die Landesvereinigung Unternehmerverbände (LVU). "Wir haben mitgewirkt, weil das Gesetz in Kraft ist. Grundsätzlich sehen wir das kritisch", sagt LVU-Justiziar Niklas Benrath.
Gründe: Vergabegesetze müssten sich ausschließlich an der Wirtschaftlichkeit orientieren. Eingriffe in die Tarifautonomie und jede Form der staatlichen Lohnfindung lehne man ab.
Laut Ministerin Dreyer hat es bei der Umsetzung keine Beschwerden über bürokratische Hemmnisse gegeben. Sie räumt aber ein, das Gesetz sei sehr kompliziert, vor allem im Bereich des öffentlichen Verkehrs.

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