Minister: "Wir müssen Jugendliche künftig besser schützen"

Interview · Ein Lehrer hat mehrfach Sex mit einer 14-jährigen Schülerin und wird dafür nicht bestraft, weil er "nur" ein Vertretungslehrer des Mädchens war. Das kann nicht sein, meint der Mainzer Justizminister Jochen Hartloff und fordert, dass das Gesetz in diesem Punkt geändert wird. Mit Minister Hartloff sprach TV-Redakteur Rolf Seydewitz.

Am Donnerstag treffen sich in Berlin die Justizminister. Dabei geht es unter anderem um eine mögliche Strafrechtsverschärfung bei sexuellen Übergriffen von Lehrern. Wie ist die rheinland-pfälzische Position?
Hartloff: Ich sehe im Strafrecht Nachbesserungsbedarf. Ich hatte ein bisschen die Hoffnung, dass der Bundesgerichtshof bei einer Entscheidung im April dieses Jahres die Gelegenheit nutzen würde, das beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen erforderliche "Obhutsverhältnis" - und das ist ja der Knackpunkt - entsprechend den Realitäten im Schulalltag weiter auszulegen. Aber der BGH hat dies nicht getan - sondern es ohne weiteres nur für Klassen- und Fachlehrer einer Schule bejaht. Den gesetzlichen Handlungsbedarf leite ich auch aus den Ergebnissen der Arbeitsgruppe her, die sich im Sommer auf Beschluss der Justizministerkonferenz unter unserer Federführung gebildet und das Ob und das Wie gesetzlicher Änderungen geprüft hat.
Können Sie das etwas konkretisieren?
Hartloff: Man muss bei der Definition des Obhutsverhältnisses ansetzen, also: Wenn ein Lehrer seine Position ausnutzt, um sexuelle Kontakte zu minderjährigen Schülern zu haben, muss das selbstverständlich strafbar sein - auch wenn er nicht der Klassen- oder Fachlehrer ist und es sich um eine etwas größere Schule handelt. Natürlich sollte dabei auch weiterhin nach dem Alter der betroffenen Schüler differenziert werden. Das Disziplinarrecht soll in Rheinland-Pfalz in diesem Punkt verschärft werden, beim Strafrecht muss ebenfalls noch nachgebessert werden. Da werden wir jetzt handeln. Ich bin vorsichtig optimistisch, dass ich meine Länderkollegen in diesem Punkt überzeugen kann.
Andere Länder haben bei einem der vergangenen Treffen keinen Änderungsbedarf gesehen. Warum gehen die Meinungen der Justizminister derart auseinander?
Hartloff: Weil ein Teil der Länder sagt: Das sind nur Einzelfälle, die eine Änderung des Strafrechts, das immer nur "ultima ratio" ist, nicht rechtfertigen. Außerdem können die Gerichte mit einem Spielraum urteilen, der ausreichend ist. Ein anderer Teil ist der Meinung, dass die Drohung mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen, also einem Rauswurf, so groß ist, dass wir mit einer möglichen schärferen strafrechtlichen Sanktionierung auch nichts bewirken. Darüber muss man nachdenken.
Ihre Einschätzung: Worauf werden sich die Minister bei ihrem morgigen Treffen in Berlin wohl verständigen?
Hartloff: Ich wünsche mir, dass wir uns auf die Notwendigkeit strafrechtlicher Änderungen einigen, die wir gegenüber der Bundesregierung vertreten. Konkret: Ich werbe unter anderem für eine Veränderung des Paragrafen 174 Strafgesetzbuch (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen) dahingehend, dass in Erziehungsverhältnissen, also auch an Schulen, kein Obhutsverhältnis mehr erforderlich ist, sondern eine faktische Überordnung der Lehrkraft ausreichend ist.
Können Sie die daraus resultierenden Veränderungen mal in ein Beispiel packen?
Hartloff: An Schulen, egal welchen, hängt die Strafbarkeit sexueller Handlungen nicht mehr davon ab, dass jemand Klassenlehrer ist. Wenn ein Lehrer eine Arbeitsgemeinschaft leitet oder Pausenaufsicht hat, gehe ich davon aus, dass dies von Lehrern und Schülern schon als Über- und Unterordnungsverhältnis empfunden wird.
Wäre damit der Fall des im Dezember 2011 vom Koblenzer Oberlandesgericht freigesprochenen Vertretungslehrers anders ausgegangen?
Hartloff: Ja. Man kann die derzeitige Differenzierung des Bundesgerichtshofs durchaus für ein wenig zu eng in der Auslegung ansehen. Das Gesetz hätte - so viele Stimmen aus der Praxis - auch eine andere Auslegung hergegeben. Wenn Eltern ihre Kinder einer Schule anvertrauen, gibt es besondere Erfordernisse. Das ist die rheinland-pfälzische Position, die ich am Donnerstag vertreten werde. Ich habe versucht, das sehr sorgfältig vorzubereiten, damit wir bei den anderen Ländern auch eine Chance haben, das durchzubekommen. Für einen Schnellschuss war ich nicht zu haben. Das, was wir vorschlagen, ist durchdacht und sorgfältig geprüft.
Gibt es aus anderen Ländern Signale?
Hartloff: Wir versuchen, im Vorfeld mit Bayern zu kooperieren. Wie es aussieht, könnte es uns gelingen, zusammen mit Bayern schon bald einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorzulegen. Manche Bundesländer haben signalisiert, geringfügige Änderungen möglicherweise mitzutragen. Andere Bundesländer haben die Notwendigkeit einer Strafrechtsverschärfung aber bislang nicht gesehen, weil es bei ihnen keine derartigen Fälle gab. Das ist natürlich auch gut so. Es gibt sexuellen Missbrauch an Schulen, aber es ist zum Glück kein Massendelikt. Dennoch: Trotz der wenigen Fälle gibt es Handlungsbedarf, den Schutz von Jugendlichen an dieser Stelle zu verstärken. sey
Extra

Jochen Hartloff ist seit Mai vergangenen Jahres rheinland-pfälzischer Minister der Justiz und für Verbraucherschutz. Der gebürtige Kuseler war zuvor Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion. Der zweifache Familienvater Hartloff (57) ist studierter Rechtsanwalt und sitzt seit 1996 im Landtag. seyExtra

 Zuneigung über den Unterricht hinaus: Im Ende der 1970er Jahre gedrehten NDR-Tatort „Reifeprüfung“ wurde die Liebe zwischen einem Lehrer (Christian Quadflieg) und seiner Schülerin (Nastassja Kinski) thematisiert. Derzeit beschäftigt das Thema Politiker und Juristen. Foto: NDR

Zuneigung über den Unterricht hinaus: Im Ende der 1970er Jahre gedrehten NDR-Tatort „Reifeprüfung“ wurde die Liebe zwischen einem Lehrer (Christian Quadflieg) und seiner Schülerin (Nastassja Kinski) thematisiert. Derzeit beschäftigt das Thema Politiker und Juristen. Foto: NDR

Der Vorsitzende der Westerwälder Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, Johannes Heibel, hält die angestrebte Gesetzesverschärfung für unausgegoren. "Das ist ein Schnellschuss, der nur einen Teil des Problems löst", sagte Heibel im Gespräch mit unserer Zeitung. Der Kinderschutzexperte aus Siershahn ist der Ansicht, dass das Obhutsverhältnis zwischen Lehrern und Schülern zwar präzisiert werde. Andere Obhutsverhältnisse dagegen, etwa im privaten Bereich, blieben bei der vom rheinland-pfälzischen Justizminister angestrebten gesetzlichen Neuregelung weiter außen vor. sey

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