Wegen Nennung von Klarnamen Klage gegen Trierer Bischof: Erscheint Stephan Ackermann selbst zum Termin bei Gericht?

Trier · Kann eine Mitarbeiterin des Bistums 20.000 Euro Schmerzensgeld verlangen, weil sie durch eine Äußerung des Trierer Bischofs nach ihren Angaben retraumatisiert worden ist? Darüber wird diese Woche vor dem Trierer Arbeitsgericht verhandelt. Gibt es noch eine Chance auf Einigung?

 Weil der Trierer Bischof den Klarnamen eines in der Öffentlichkeit unter Pseudonym auftretenden Missbrauchsopfers genannt hat, fordert die Frau jetzt Schmerzensgeld von Stephan Ackermann und dem Bistum.

Weil der Trierer Bischof den Klarnamen eines in der Öffentlichkeit unter Pseudonym auftretenden Missbrauchsopfers genannt hat, fordert die Frau jetzt Schmerzensgeld von Stephan Ackermann und dem Bistum.

Foto: BeckerBredel

Kommt der Bischof selbst oder kommt er nicht? Dies dürfte am Donnerstagvormittag am Trierer Arbeitsgericht die spannendste Frage überhaupt sein. Für 9.20 Uhr ist dort ein sogenannter Gütetermin angesetzt. Es geht um den Schmerzensgeldstreit zwischen einer wegen Missbrauchs traumatisierten Angestellten des Bistums und ihrem Arbeitgeber. Gibt es zwischen den beiden Streitparteien noch eine gütliche Einigung? Oder muss am Ende das Trierer Gericht entscheiden, ob der klagenden Frau eine Entschädigung zusteht?