Missbrauchsprozess: Neustart im November

BITBURG. (sey) Der wegen eines neuen Gutachtens unterbrochene Missbrauchsprozess gegen einen Kommunalpolitiker aus dem Raum Bad Kreuznach wird voraussichtlich erst im November fortgesetzt. Das sagte Bitburgs Amtsgerichtsdirektor Werner von Schichau auf TV -Anfrage.

Der 69-jährige FWG-Kommunalpolitiker Franz Georg Enders soll vor drei Jahren seine damals elfjährige Enkelin sexuell missbraucht haben. Enders bestreitet die Tat, vermutet hinter der Anzeige einen Rachefeldzug seines Noch-Schwiegersohns. Weil es einen "Rest Zweifel" (von Schichau) an der Glaubwürdigkeit des Mädchens gibt, wurde am letzten Verhandlungstag Ende Juli ein psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt mittlerweile vor, doch wegen Terminschwierigkeiten kann der Prozess erst im November fortgesetzt werden. Wegen der langen Unterbrechung muss er dann noch einmal neu aufgerollt werden. Neu wird dann laut von Schichau auch der Anwalt des Angeklagten sein. Enders' bisheriger Verteidiger Anton Jakobs habe sein Mandat niedergelegt. Mit einem von ihm präsentierten "Last-minute-Zeugen" hatte Jakobs am letzten Verhandlungstag für erhebliches Aufsehen gesorgt. Der 18-jährige Schüler sagte aus, vor zwei Jahren mit dem Mädchen geschlafen zu haben. Stimmt die Behauptung, stünde sie im Widerspruch zur Aussage der heute 15-Jährigen, sie habe nach dem Vorfall mit ihrem Großvater unter Berührungsängsten gelitten. Das Mädchen bestreitet, ein intimes Verhältnis mit dem Jungen gehabt zu haben. Prekär für den Schüler wie Rechtsanwalt Jakobs war die Aussage des 18-Jährigen, weil sie für den Jungen möglicherweise strafrechtliche Folgen haben könnte. Der Grund: Zum Zeitpunkt des angeblichen Schäferstündchens war das Mädchen noch keine 14 Jahre alt. "Mindest-Freiheitsstrafe ein Jahr", kommentierte von Schichau seinerzeit den Auftritt des verdutzt drein schauenden Schülers. Trotzdem war es schließlich die Aussage des Zeugen, die das Bitburger Gericht dazu bewog, dem von Jakobs beantragten Glaubwürdigkeits-Gutachten zuzustimmen - für den Trierer Anwalt Erfolg und Misserfolg zugleich.

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