Missglückter Neuanfang: Trierer Bischof entbindet wegen Untreue vorbestraften Priester nach Diebstahl von seinen Aufgaben

Trier · Bischof Stephan Ackermann hat einen Trierer Bistumspriester von seinen Aufgaben entbunden. Der katholische Geistliche war bei einem Ladendiebstahl ertappt worden. Nicht das erste Mal, dass der 48-Jährige mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.

Als R. vor drei Jahren seine neue Pfarrstelle in der Pfarreiengemeinschaft Linz am Rhein antrat, da bat der strafversetzte Geistliche die Gläubigen darum, ihm eine zweite Chance zu geben und "einen guten Neuanfang zu ermöglichen". Freimütig räumte er seinerzeit ein, dass er seine bisherige Stelle in der Pfarreiengemeinschaft Hetzerath, Rivenich und Sehlem nicht freiwillig verlassen hatte, sondern "wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten, die ich zu verantworten hatte", gehen musste. "Möge Gott diesen Neuanfang segnen und stärken", schrieb der Priester damals im Pfarrbrief seiner neuen Wirkungsstätte.

Nun sieht es allerdings so aus, als sei der Neuanfang gründlich missglückt. Wie unserer Zeitung gestern auf Anfrage bestätigt wurde, hat Bischof Stephan Ackermann seinen Mitbruder vor zwei Wochen von seinem Dienst in der Linzer Pfarreiengemeinschaft entpflichtet und ihm zudem verboten, öffentlich als Priester tätig zu werden.
R. habe das Vertrauen, "das die Pfarreiengemeinschaft und auch ich ihm seinerzeit im Sinne einer zweiten Chance geschenkt haben, nicht gerechtfertigt", kommentierte Ackermann in einem im Pfarrbrief abgedruckten Schreiben an die "lieben Mitchristen".

Was dem 48-Jährigen konkret vorgeworfen wird, ist unklar. Der Bischof schreibt unter Verweis auf ein "staatliches Urteil", es gehe um den Diebstahl geringwertiger Sachen. Nach Informationen unserer Zeitung soll der Geistliche beim Ladendiebstahl ertappt worden sein.

Verglichen mit seinem vorausgegangenen Fehltritt war der jetzige Vorfall aber wohl peanuts. In seiner alten Pfarreiengemeinschaft im Kreis Bernkastel-Wittlich soll R. im Laufe mehrerer Jahre über 30.000 Euro unterschlagen haben. Einem Pfarrverwaltungsrat waren die Unregelmäßigkeiten damals aufgefallen. Das Geld zahlte der Priester später mit Zinsen zurück.

Die Staatsanwaltschaft leitete seinerzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen den Geistlichen ein. Das Wittlicher Amtsgericht erließ einen Strafbefehl über 7000 Euro, den R. akzeptierte. Wegen der hohen Anzahl an Tagessätzen gilt er seitdem als vorbestraft.

Was nach seiner Entpflichtung in Linz nun geschieht, ist unklar. Eine Anfrage unserer Zeitung wurde von Bischofssprecher André Uzulis am Donnerstag nicht beantwortet.
Im Schreiben an die Gläubigen kündigte Bischof Stephan Ackermann an, dass der Priester das ihm zur Verfügung gestellte Pfarrhaus "in den nächsten Wochen verlassen" müsse. Außerdem habe er seinem Mitbruder "zur Auflage gemacht, mir Schritte zur Aufarbeitung und Wiedergutmachung seines Vergehens vorzuschlagen", schreibt Ackermann.

Ob neben der vom Trierer Bischof gegen R. verhängten Disziplinarmaßnahme weitere Konsequenzen zu erwarten sind, ist offen. In seiner Linzer Pfarreiengemeinschaft ist die Entpflichtung des Priesters indes schon zu spüren: Die Gottesdienste wurden deutlich eingeschränkt.

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