Mord ohne Leiche: Staatsanwalt fordert lebenslang

Ungewöhnliche Verhandlung im Mord-ohne-Leiche-Prozess vor dem Trierer Landgericht: Das letzte Wort des Angeklagten vor der heutigen Urteilsverkündung war länger als das Plädoyer seines Verteidigers.

Trier. Für Staatsanwalt Eric Samel ist die Sache klar: Hans S. hat im Sommer 2002 seinem damaligen Nachbarn 10 000 Euro angeboten, wenn er den in seinem Haus lebenden Rentner Walter Klein umbringe. Nachdem der Nachbar das Kopfgeld abgelehnt habe, soll S. im September 2007 Klein selbst umgebracht haben. Wie, das weiß Samel auch nicht. Spuren, die auf einen Mord deuten, haben die Ermittler bis heute nicht gefunden. Genauso wenig wie Kleins Leiche. Der Rentner, nach dem wochenlang mit groß angelegten Polizeiaktionen gesucht wurde, ist verschwunden. Spuren seien aber auch nicht unbedingt notwendig, um dem 55-jährigen S. den Mord nachzuweisen, sagt Samel in seinem fast einstündigen Plädoyer. Es habe während des Prozesses genügend Hinweise gegeben, die keinen anderen Schluss zuließen: S. habe "nichts anderes im Sinn gehabt" als "das störende Objekt Walter Klein endlich loszuwerden". Jahrelang habe S. den Rentner schikaniert und terrorisiert.

Hintergrund der Streitigkeiten ist wohl ein Zivilgerichtsurteil. Klein setzte vor Gericht durch, dass ihm S. Schadenersatz in Höhe von 10 000 Euro zahlen musste - wozu es nicht kam. S. hatte Klein 1998 mit zwei Schüssen schwer verletzt und wurde danach wegen versuchten Totschlags zu drei Jahren Haft verurteilt. Während des Zivilprozesses um die Schadenersatzforderung war S. dann getürmt und hatte sich mit seiner Frau bis 2001 nach Spanien abgesetzt. Dann kehrte das Ehepaar nach Oberlascheid (Eifelkreis Bitburg-Prüm) zurück und zog in das Haus, in dem Klein noch wohnte.

Schon kurz nach dem späteren Verschwinden Kleins hatten die Ermittler S. im Visier. Doch nachweisen konnten sie ihm nichts. Bis zum September 2009. Nach der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY… ungelöst", in der über den Fall Walter Klein berichtet worden war, meldete sich die ehemalige Nachbarin von S. und berichtete der Polizei von dem Angebot von S. an ihren inzwischen verstorbenen Lebensgefährten.

Für Staatsanwalt Samel besteht "kein Zweifel" an der Glaubwürdigkeit der 71-jährigen Hauptbelastungszeugin, die den seit Oktober laufenden Prozess gegen S. überhaupt erst möglich gemacht hat. 40 Zeugen sind seitdem vom Gericht gehört worden. Zeugen, die nach Ansicht Samels die Anklage wegen Anstiftung zum Mord und Mord ausreichend belegt haben. Der Staatsanwalt fordert daher lebenslange Haft für S.

Dieser wendet sich während des Plädoyers demonstrativ von Samel ab, schaut nur seine Frau an, die, obwohl nicht angeklagt, neben ihm sitzt.

Der Verteidiger von S., der Trierer Anwalt Paul Greinert, wirft in seinem nur 15-minütigen Plädoyer Samel "selektive Wahrnehmung" vor. Die Beweise seien "sehr dürftig". Greinert fordert daher, den seit April vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzenden S. freizusprechen.

Es dürfte nicht allzu oft vorkommen, dass das "letzte Wort" eines Angeklagten länger dauert als das Plädoyer seines Verteidigers. Das passiert an diesem Donnerstag. Die Vorsitzende Richterin hat es wohl geahnt. Vor dem ausgedehnten Schlusswort unterbricht sie die Verhandlung für eine Mittagspause. 55 Minuten lang wiederholt S. danach weitgehend die Vorwürfe, die er bereits während des Prozesses kundgetan hat. Samel sei skrupellos und habe die Zeugen zu Falschaussagen angehalten. Er, S., habe ein "harmonisches, freundschaftliches Verhältnis" zu dem Rentner gehabt. "Warum sollte ich ihn ermorden?" Er glaube, Klein habe sich selbst umgebracht. Heute soll das Urteil gefällt werden.

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