Mordprozess ohne Leiche: Angeklagter bestreitet Vorwürfe

Trier · Ein wegen der Ermordung eines seit drei Jahren vermissten Eifeler Rentners angeklagter Mann hat zum Prozessauftakt alle Vorwürfe zurückgewiesen.

(sey) Hans S. hat sich auf diesen Tag offensichtlich gut vorbereitet. Ein ganzer Stapel vollgeschriebener Din A 4-Blätter türmt sich auf dem Tisch vor dem 55-Jährigen. Es drängt den seit Ende April in Untersuchungshaft Sitzenden geradezu, der Ersten Schwurgerichtskammer des Trierer Landgerichts seine Sicht der Dinge zu schildern. Dabei ließe sich das, was er zum Prozessauftakt zu sagen hat, auf einen einfachen Nenner bringen: "Ich bin unschuldig."

Hans S. droht eine lebenslängliche Gefängnisstrafe. Der in Oberlascheid (Eifelkreis Bitburg-Prüm) wohnende Angeklagte soll vor drei Jahren seinen Nachbarn aus Habgier und niederen Beweggründen getötet haben. Das zumindest glaubt Staatsanwalt Eric Samel. Allerdings wurde die Leiche des mutmaßlichen Opfers nie gefunden. Offiziell gilt Walter Klein als vermisst. Doch dem Angeklagten wird noch ein weiterer Vorwurf gemacht. Schon vor neun Jahren soll er einem anderen Nachbarn 10.000 Euro angeboten haben, wenn dieser den Rentner umbringe. Das zumindest behauptet die Lebensgefährtin des inzwischen verstorbenen Mannes, der den Mordauftrag damals abgelehnt habe.

Hans S. spricht dagegen von einer "absurden Geschichte" und "böswilligen Unterstellungen". Zu dieser Zeit sei sein Verhältnis zu Walter Klein sogar freundschaftlich gewesen: "Da gab es keine Schwierigkeiten."

Die gab es zwischen den beiden Nachbarn allerdings mehr als zehn Jahre zuvor. Anfang 1989 wurde Hans S. zu einer mehr als dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil er nach einem Streit auf Walter Klein geschossen und ihn dabei verletzt hatte. Hans S. kam hinter Gitter, nach zweieinhalb Jahren gelang ihm allerdings bei einem Gerichtstermin in Trier die Flucht. Erst als die Strafe verjährt war, kehrte er in die Eifel zurück.

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