Mordprozess vor dem Landgericht - Angeklagter: "Ich habe sie nicht getötet"

Trier · Der Angeklagte im Prozess um den Tod einer 23-Jährigen im Dezember in Breit (Bernkastel-Kues) hält sich für unschuldig. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger fordern hingegen lebenslange Haft für den 28-jährigen Trierer.

Trier. "Ich habe sie nicht getötet." Die Schlussworte des Angeklagten hallen durch den großen Saal des Trierer Landgerichts, als die Vorsitzende Richterin, Petra Schmitz, die vermutlich vorletzte Sitzung in dem Prozess um den Tod einer 23-jährigen Mutter im Dezember in Breit beendet. Es ist das erste Mal seit Prozessbeginn, dass sich der 28-jährige Trierer, der die Frau, die seine Freundin war, brutal erstochen haben soll, im Gericht zu der mutmaßlichen Tat äußert. Davor hat er sich lediglich ausführlich zu seinem Lebenslauf geäußert und zu der Beziehung zu der 23-Jährigen, die er im Internet kennengelernt hatte.
In Strafprozessen ist es üblich, dass der Angeklagte nach den Plädoyers, also den Strafforderungen der Staatsanwaltschaft, Nebenklage und des eigenen Verteidigers, das sogenannte letzte Wort erhält, bevor das Gericht über das Urteil berät. In den meisten Fällen schließt sich der Angeklagte dem Plädoyer seines Verteidigers an. Nicht so der 28-Jährige. Während seine Anwältin, Sylvia Karrenbauer, die Verantwortung für die Tat "nicht in Abrede stellt", also erklärt, dass der Angeklagte die Frau getötet habe, widerspricht ihr der Mann. Er sei unschuldig. Außerdem sei falsch ermittelt worden, wirft er Staatsanwalt Wolfgang Barrot vor.Geplante Trennung als Motiv


Es ist genau dieses Verhalten des Angeklagten, das Barrot in seinem Plädoyer scharf kritisiert. "Sie haben sich unmöglich verhalten", schmettert er dem Mann entgegen. Er habe Zeugenaussagen mit Grimassen und "wilden" Gesten kommentiert, aber "nie, nie Reue gezeigt", ereifert sich der Staatsanwalt. Für ihn steht fest, dass der Mann die 23-Jährige, die sich von ihm trennen und zurück zu ihrem Ehemann wollte, heimtückisch ermordet hat. Und zwar mit einem "unglaublichen Vernichtungswillen" Ohne Vorwarnung habe er auf die über das Kinderbett gebeugte Frau, als sie vermutlich gemeinsam mit ihrem Ehemann und einem weiteren Begleiter Kindersachen aus der gemeinsamen Wohnung in Breit abholen wollte, von hinten eingestochen. Insgesamt zehn Mal hat das 16 Zentimeter lange Steakmesser die Frau im Rücken, an der Schulter und an der Brust getroffen. Innerhalb weniger Minuten ist sie im Kinderzimmer verblutet. Das Opfer habe nicht damit gerechnet, dass sie von ihrem Freund angegriffen werde. Sie habe sich nicht wehren können, begründet Barrot, warum es sich bei der Tat um einen Mord gehandelt habe, für den es nur eine Strafe gibt: lebenslange Haft. Ein mögliches Motiv für die Bluttat sieht der Staatsanwalt in einer Kurznachricht, die der Angeklagte kurz vorher von einer Freundin bekommen hat. Darin hat diese ihm mitgeteilt, dass das spätere Opfer in einem sozialen Internetnetzwerk wieder ihren Ehemann als "Freund" angegeben habe. Damit sei der Tod der dreifachen Mutter besiegelt gewesen, glaubt Barrot. Mit dem gleichen Vernichtungswillen habe er auch auf den zur Hilfe geeilten Ehemann eingestochen, bevor der Angeklagte von dem zweiten Begleiter überwältigt werden konnte.
Der Ehemann habe nur durch Glück überlebt, sagt auch Rechtsanwalt Andreas Ammer, der diesen sowie die Mutter und Schwester des Opfers als Nebenkläger vertritt. Er habe den Kindern ihre Mutter genommen, die er regelrecht hingerichtet habe, wirft Ammer dem Angeklagten vor. "Sie haben das Leben des Opfers zerstört und damit auch Ihres." Auch Ammer betont die mangelnde Einsicht und "emotionale" Abgeklärtheit des Angeklagten und plädiert ebenfalls für eine lebenslange Haftstrafe.
Verteidigerin Karrenbauer sieht in der Tat keinen Mord, sondern Totschlag, was einen Unterschied in der Strafe ausmachen würde. Sie begründet das damit, dass die Frau aufgrund der bekannten Aggressivität des Mannes mit dem Angriff habe rechnen müssen. Daher sei dieser nicht heimtückisch gewesen. Zehn Jahre Haft hält sie für ausreichend.
Am Dienstag will das Gericht sein Urteil verkünden.

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