Mordversuch an Ehefrau

Sieben Jahre Haft für einen versuchten Mord: Mit diesem vergleichsweise glimpflichen Urteil endete ein Kriminalfall, der vor einem halben Jahr in Trier-Süd für großes Aufsehen gesorgt hatte.

Trier. Es war am 16. Juni nachmittags, als laute Hilferufe durch die ruhige Wohngegend schallten. Ein sechsjähriges Mädchen stand auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses und schrie aus Leibeskräften. So rettete es seiner Mutter das Leben.Mehr als eine halbe Stunde dauerte das Tatgeschehen, bevor die von Nachbarn alarmierte Polizei den rasenden Ehemann festnehmen konnte, der seine Frau vor den Augen der gemeinsamen Tochter mit einem Messer angegriffen, gewürgt und sogar gebissen hatte. Nur um Haaresbreite hatte er mit der Klinge des Küchenmessers lebenswichtige Organe verfehlt. So wie Nguyen V. jetzt auf der Anklagebank beim Trierer Schwurgericht sitzt, fällt es schwer, sich ihn als brutalen Täter vorzustellen. Ein klein gewachsener Mann, dem die Verzweiflung über seine Tat anzusehen ist. Immer wieder blickt er wie hilfesuchend zu seiner Noch-Ehefrau, die als Nebenklägerin anwesend ist. Aber sie meidet seinen Blick, wirkt noch traumatisiert. Später wird Verteidiger Schaffarczyk von ihrem "bemerkenswerten Mut" reden, sich dieser schwierigen Situation im Gerichtssaal auszusetzen.Nguyen V. kommt aus Vietnam, ist aber schon lange deutscher Staatsbürger. Zumindest auf den ersten Blick ein gelungenes Beispiel für die Integration der "Boat People". 1988 als Flüchtling gekommen, arbeitet er seither als Automechaniker. Keine Vorstrafen, leidliche Deutsch-Kenntnisse - auch wenn ihm das Gericht ein Dolmetscher beigeordnet hat. Er ist 45, seine zehn Jahre jüngere Frau hat er später aus Vietnam geholt - er kannte sie schon seit Kindheitstagen. Weihnachten 2000 kam die Tochter hinzu.Was dann schief lief: Der Prozess kann es nicht klären. Fest steht, dass die Ehe kriselte und das Opfer sich vom Ehemann trennen wollte. Und dann kam jener Tag, als Nguyen V., sonst wenig Alkohol gewöhnt, sich betrank und zum Messer griff. Geistesgegenwart der Tochter rettet die Mutter

Nur die Geistesgegenwart der kleinen Tochter und das Eingreifen der Nachbarn hätten dafür gesorgt, "dass meine Mandantin dem Tod von der Schippe springen konnte", betont Nebenklage-Anwalt Diesel. Wie es zum Gewalt-Exzess hat kommen können, kann auch der psychiatrische Gutachter nicht erklären. Er hat beim Angeklagten keine gravierenden psychischen Defekte feststellt. Aufgrund des ungewohnten Alkoholpegels von zwei Promille vermag er eine verminderte Schuldfähigkeit aber zumindest "nicht auszuschließen". Auf dieser schmalen Basis verständigen sich die Beteiligten auf eine Absprache: Es bleibt bei einem Strafrahmen von sieben Jahren, im Gegenzug legt der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Das erspart dem Opfer und vor allem der kleinen Tochter eine Aussage vor Gericht. "Wir hätten sonst viel kaputtgemacht", erklärt Staatsanwalt Stemper. Das Urteil ist rechtskräftig.

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