Moselübergang: Entscheidung naht

LEIPZIG. (mai) Kommt der umstrittene Hochmoselübergang (Kreis Bernkastel-Wittlich) oder kommt er nicht? Diese Frage könnte sich am Donnerstag, 1. April, entscheiden.

LEIPZIG. (mai) Kommt der umstrittene Hochmoselübergang (Kreis Bernkastel-Wittlich) oder kommt er nicht? Diese Frage könnte sich am Donnerstag, 1. April, entscheiden. Denn dann wird der Rechtsstreit um diese Bundesstraße, die die A 60 mit dem Hunsrück verbindet und Teil der Achse Belgien - Frankfurt ist, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fortgesetzt. Verhandelt wird die Revision des Landes gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom Januar 2003, die ein Teilerfolg für den klagenden Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) war. Damals hatte das Gericht den Planfeststellungsbeschluss für den zweiten Abschnitt der Straße (Platten bis Longkamp) für rechtswidrig erklärt, jedoch eingeräumt, dass der Beschluss zu reparieren sei. Das Gericht hatte moniert, dass Eingriffe in ein nach der EU-Richtlinie vorgeschlagenes Vogelschutzgebiet, das die Trasse zerschneiden würde, verboten sind. Darauf hat das Land zwischenzeitlich reagiert. Es hat die endgültige Unterschutzstellung, die Eingriffe ermöglichen kann, schneller vorangetrieben. Abgeschlossen ist sie laut dem Mainzer Umweltministerium jedoch noch nicht. Der Anwalt des Landes, Professor Bernhard Stüer, will in Leipzig jedoch ohnehin mit anderen Argumenten aufwarten. Er will die Richter davon überzeugen, dass das Vogelschutzgebiet überhaupt nicht als Argument gegen die Straße herangezogen werden könne, weil es erst nach dem Erlassen des Planfeststellungsbeschlusses deklariert worden sei.

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