Nach illegalem Rennen: Prozess am Montag

Die beiden jungen Männer, die sich im März ein Rennen auf der B 257 in der Eifel geliefert und dabei den Tod eines 41-Jährigen verursacht haben sollen, müssen sich am Montag, 8. November, vor dem Bitburger Jugendschöffengericht verantworten. Dabei geht es auch um die Frage, ob dem Hauptbeschuldigten möglicherweise das Auto entzogen wird.

 Möglicherweise Folge eines Wettrennens zweier junger Männer: Weil eine Autofahrerin bei Wolsfeld bremsen muss und ins Schleudern gerät, kracht sie in einen PKW. Dessen Fahrer stirbt. TV-Foto: Archiv/Agentur Siko

Möglicherweise Folge eines Wettrennens zweier junger Männer: Weil eine Autofahrerin bei Wolsfeld bremsen muss und ins Schleudern gerät, kracht sie in einen PKW. Dessen Fahrer stirbt. TV-Foto: Archiv/Agentur Siko

Bitburg/Wolsfeld. Es ist sicherlich kein leichter Gang, der den beiden jungen Männern aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, 19 und 21 Jahre alt, am kommenden Montag bevorsteht: Wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung müssen sie auf der Anklagebank des Bitburger Jugendschöffengerichts Platz nehmen. Ihnen droht im Falle einer Verurteilung nicht nur eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, sondern sie werden darüber hinaus zwei Menschen gegenübersitzen müssen, die sie für den Verlust des Vaters beziehungsweise des Sohns verantwortlich machen und als Nebenkläger in der Verhandlung auftreten. Es sind die Hinterbliebenen des 41-jährigen Autofahrers, der bei dem Unfall ums Leben kam, den die Beschuldigten laut Anklageschrift verursacht haben sollen.

Im März sollen sich die beiden Männer auf der Strecke zwischen Bitburg und Wolsfeld mit ihren Wagen der Marke Golf ein Rennen geliefert haben (der TV berichtete). Der damals 20-jährige Hauptbeschuldigte soll mit seinem Auto in einer unübersichtlichen Kurve in Höhe der Ortsumgehung Wolsfeld ausgeschert sein, um einen langsameren Wagen zu überholen. Eine Verkehrsteilnehmerin, die in der Gegenrichtung fuhr, musste stark abbremsen, kam ins Schleudern und prallte mit dem PKW des 41-Jährigen zusammen.

Neben einem technischen Sachverständigen sind für den Prozess am Montag acht Zeugen geladen - darunter neben anderen Verkehrsteilnehmern, die am Tattag auf der B 257 unterwegs waren, auch Mitfahrer, die in den Wagen der beiden Beschuldigten gesessen hatten. In ihren Vernehmungen wird es auch um die Frage gehen, ob dem Hauptbeschuldigten, der den entscheidenden letzten Überholvorgang gestartet haben soll, eine vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung vorzuwerfen ist. Die Staatsanwaltschaft hat bei ihm im Falle einer Verurteilung die Einziehung seines Autos als Tatwerkzeug beantragt (siehe Extra) - eine Maßnahme, die bei Straßenverkehrsdelikten bislang in der Region noch nie angeordnet wurde. Ob der Wagen (Wert: mehr als 12 000 Euro), der bereits im September beschlagnahmt wurde, tatsächlich versteigert wird, ist jedoch fraglich: Nach dem Gesetz muss dafür der Wagen zur Tatzeit im Eigentum des Täters gestanden haben - der Fahrzeugbrief ist jedoch bei einer Bank hinterlegt, weil der 21-Jährige das Auto noch nicht vollständig bezahlt hat. Extra Einziehung: Nach Paragraf 74 des Strafgesetzbuches muss für eine Einziehung eine vorsätzliche Tat vorliegen. Die Sache, die eingezogen werden soll, muss zur Begehung oder Vorbereitung der Tat gebraucht worden sein. Sie kann jedoch nur dann entzogen werden, wenn sie zur Zeit der Entscheidung im Eigentum des Täters steht. (neb)

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