Nach Trierer Urteilen: Minister fordert neue Regeln für Schmuddelbetriebe

Trier · Landesverbraucherminister Jochen Hartloff (SPD) will klare Regeln für Nennung von Schmuddelbetrieben im Internet – und legt sich mit der Bundesregierung an. Lebensmittelkontrolleure kritisieren solche Veröffentlichungen.

Landesverbraucherminister Jochen Hartloff (SPD) setzt sich für eine Änderung der Regeln zur Veröffentlichung der Namen von Schmuddelbetrieben ein. Dies sagt Hartloff im Interview mit dem Volksfreund. Dass dies notwendig ist, zeigten nicht zuletzt zwei Trierer Urteile, sagt der Minister. Das Trierer Verwaltungsgericht hat die Veröffentlichung zweier Betriebe, bei denen Hygienemängel festgestellt wurden, auf der Internetseite der Stadtverwaltung untersagt. Begründung: Es seien dort lediglich verschmutzte Fußböden oder verschimmtelte Spülmaschinen festgestellt worden, aber keine verdorbenen Lebensmittel.

Vergangene Woche fand eine Besprechung mit Lebensmittelkontrolleuren und den für die Kontrollen zuständigen Behörden im Mainzer Ministerium statt. Alle Teilnehmer hielten eine Überarbeitung der derzeitigen gesetzlichen Regelung für wünschenswert, sagte ein Ministeriumssprecher. Allerdings hegen die Kontrolleure im Land Bedenken gegen einen Internetpranger: "Das ist so, als müsste jeder Autofahrer, der einmal beim zu schnellen Fahren erwischt worden ist, einen roten Punkt auf die Scheibe kleben und sich als Raser outen", sagt Charly Leibig, Landesvorsitzender des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure.

Die Veröffentlichung sieht das seit September geltende Verbraucherinformationsgesetz des Bundes vor. Leibig wendet ein: Zumeist seien zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die Mängel schon behoben. Trotzdem werde das Unternehmen angeprangert und dessen Existenz aufs Spiel gesetzt. Außerdem dürfe ein Schmuddelbetrieb nur dann öffentlich gemacht werden, wenn die Kontrolleure Mängel bei der Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln festgestellt hätten und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro verhängt hätten.

Anders als Rheinland-Pfalz will das Bundesverbraucherministerium die umstrittene Veröffentlichung nicht ändern. Die Informationspflicht für Behörden sei in dem Verbraucherinformationsgesetz eindeutig geregelt, sagt Peter Bleser, Cochemer CDU-Bundestagsabgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium: "Aus der Rechtssprechung zum jetzigen Zeitpunkt Konsequenzen zu ziehen, wäre noch zu früh."

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