Nachspiel für Justizminister Bamberger

Seit das höchste deutsche Gericht Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) vorgeworfen hat, dass er seinen Wunschkandidaten Ralf Bartz mit einem Verfassungsverstoß auf den Chefsessel beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz gehievt hat, muss er sich auf einen Schlagabtausch im Landtag einstellen.

Mainz. Die CDU hat eine Sondersitzung des Rechtsausschusses betragt, weil Bamberger nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts grundgesetzlich verbriefte Rechte des unterlegenen Bewerbers Hans Josef Graefen verletzt hat. Für den Ausschussvorsitzenden Herbert Schneiders steht fest: "Dass der Verfassungsminister Verfassungsbruch bescheinigt bekommt, schadet dem Ansehen der rheinland-pfälzischen Justiz." Die SPD hält dies für "infam" und die Sondersitzung für überflüssig. Bamberger hatte am 22. Juni wenige Minuten nach dem für Graefen erfolglosen Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht die Urkunde an Ralf Bartz ausgehändigt. Er wollte "klare Verhältnisse" schaffen, bevor Graefen seinen angekündigten Gang zum Bundesverfassungsgericht antreten konnte. Aber Bamberger darf Rechtsschutz nicht vereiteln", schreiben die Karlsruher Richter, die Graefens neue Klagechancen im Hauptsachverfahren nicht als aussichtslos bewerten. Das Justizministerium beruft sich darauf, dass das Bundesverfassungsgericht im Juli neue rechtliche Maßstäbe gesetzt hat, sich Bamberger im Juni daher im Recht fühlen und die OVG-Entscheidung als endgültig werten konnte. Dies stößt unter einigen Juristen im Land auf völliges Unverständnis. Sie verweisen auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil vom August 2003, wonach ein Dienstherr den Rechtsschutz eines Bewerbers nicht unterlaufen darf.Büro im selben Gebäudekomplex

Außerdem habe es das Bundesverfassungsgericht in einer exakt vergleichbaren Situation wie Juni 2007 bereits im April 2005 als klaren Rechtsverstoß gewertet, wenn eine Blitzernennung eine verfassungsrechtliche Eilentscheidung verhindern soll. In Justizkreisen wird auch gerätselt, warum Wunschkandidat Bartz nach dem OVG-Entscheid eigentlich so schnell zur Stelle sein konnte, um seine Urkunde zu erhalten. Das Ministerium sagt dazu auf Anfrage, "dass Verfahrensbeteiligten bekannt war", dass am 22. Juni die Entscheidung fallen würde. Außerdem hatte Bartz, damals noch Chef vom Landessozialgericht, sein Büro im selben Gebäudekomplex wie das Ministerium.

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