Natur auf dem Konto

MAINZ. (win) Ein neues Naturschutzgesetz soll den Schutz der Landschaft und die Nutzung der Natur besser unter einen Hut bringen. So wird der Ausgleich für Eingriffe durch Bauprojekte erleichtert.

"Naturschutz durch Nutzung", heißt die Devise von Umweltministerin Margit Conrad (SPD), nach der sie in dem vom Kabinett gebilligten Entwurf eines neuen Naturschutzgesetzes Vorgaben von EU und Bund umsetzen will. Ein zentraler Punkt des Gesetzes sind einfachere und flexiblere so genannte Eingriffsregelungen für bauliche Veränderungen in Natur und Landschaft. Das Gesetz regelt etwa die Einrichtung von Ökokonten für den Ausgleich von Eingriffen in die Natur wie beim Straßenbau oder der Ausweisung von Gewerbegebieten. Bereits im Vorfeld solcher Planungen können bestimmte Flächen nach den Vorgaben der Landespflegebehörden zum Beispiel durch Nicht-Nutzung ökologisch aufgewertet und auf einem Ökokonto als Ausgleichsfläche gut geschrieben werden. Mit diesen Flächen können dann sogar Kommunen oder Private handeln, also an- und verkaufen, um großflächige Veränderungen möglichst koordiniert und ökologisch wie ökonomisch sinnvoll abzuwickeln. Allerdings gilt weiterhin, dass Ausgleichsflächen im selben Naturraum liegen müssen wie der Eingriff. Das Gesetz, das noch dem Landtag vorgelegt werden muss, legt auch Kriterien für Schutzgebiete wie Naturparke, Biosphärenreservate (Pfälzer Wald) oder bisher noch nicht geplante Nationalparke fest. CDU und Grüne kritisierten den Entwurf. Spielräume des Bundesgesetzes werden einseitig ausgelegt, so die Grünen. Die CDU kritisiert eine Überregulierung, die vor allem zu Lasten von Bauern, Winzern und Waldbesitzern gehe.

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