Neue Rentenregelung für Ehrenamtler gekippt

Berlin/Mainz · Ehrenamtliche Ortsbürgermeister, die unter 65 Jahren sind und Rente bekommen, können aufatmen. Die neue Rentenregelung, die zu teilweise sehr hohen Einschnitten bei den Betroffenen geführt hat und seit September in Kraft ist, scheint vom Tisch zu sein.

(mai) Die alte Regelung soll laut CDU-Landesvorsitzender Julia Klöckner bis 2015 weiter gelten. Aus dem Bundesarbeitsministerium war aktuell noch keine Stellungnahme zu dem Thema zu erhalten. Seit September war Ortsbürgermeistern unter 65 Jahren und anderen Ehrenamtlern wie Kreisfeuerwehrinspekteuren die Aufwandentschädigungen für das Ehrenamt von der Deutschen Rentenversicherung als Einkommen angerechnet worden. Dies führt zu drastischen Einbußen von bis zu zwei Dritteln der Rente oder gar des ganzen Ruhegehalts.

Grundlage der Regelung war die neuere Rechtssprechung des Bundessozialgerichts. Einige Ortsbürgermeister hatten daraufhin angekündigt, von ihrem Amt zurücktreten zu wollen. In der Region gehörten Otmar Mischo aus Hetzerath und Willi Herres aus Neumagen-Dhron dazu.

Aktuell haben die beiden erklärt, ihren Ehrenamtsjob beizubehalten. Mischo sagte: "Ich bin erleichtert, dass ich weitermachen kann. Ich bin gerne Ortsbürgermeister."

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