Neue Rentenregelung treibt Ortsbürgermeister aus dem Amt

Trier · Eine neue Rentenregelung für Ehrenbeamte könnte zu einer Rücktrittswelle bei Ortsbürgermeistern führen. Die Kommunalpolitiker unter 65 müssen mit Kürzungen ihres Ruhegehalts rechnen, die teils höher ausfallen als ihre Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt.

(mai) Die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister, die unter 65 Jahre alt sind und Rente beziehen, trifft es urplötzlich. Bislang galt ihre Aufwandsentschädigung fürs Ehrenamt als "renten-unschädlich", sprich es gab keine Abzüge. Doch seit September stuft die Deutsche Rentenversicherung ihr ehrenamtliches Engagement wie einen Zusatzjob ein - mit drastischen Folgen. Bekommt der Ortschef mehr als 400.Euro für sein Ehrenamt, wird sein Ruhegehalt kräftig zusammengestrichen. Ab 950 Euro Aufwandsentschädigung können das zwei Drittel der Rente sein.

Das geht so weit, dass die Abzüge für einige Ortsbürgermeister höher sind als ihre Entschädigung. Sie zahlen also drauf fürs Ehrenamt. Die ersten Ortschefs überlegen deshalb, ihr Amt aufzugeben. Einer von ihnen ist Otmar Mischo aus Hetzerath (VG Wittlich-Land). Enttäuscht schimpft er: "Ich werde gezwungen, mein Amt niederzulegen. Das tut weh."

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz rechnet mit 120 Ortschefs im Land, die die neue Regelung betrifft, und schlägt Alarm. Geschäftsführer Winfried Manns spricht von einem "Anschlag aufs Ehrenamt", noch dazu ohne Übergangsregelung. In den Räten werde das Thema heftig diskutiert. Doch nicht nur dort. Die rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Julia Klöckner hat sich mit der Bitte um Intervention an Bundesarbeitsministerin von der Leyen gewandt. Klöckners Kritik: Per Gesetz darf niemand durch ein Ehrenamt finanziell benachteiligt werden.

Die Deutsche Rentenversicherung weist die Verantwortung von sich. Sprecher Dirk von der Heide sagt, sein Haus müsse neuere Rechtsprechung umsetzen. Neue Gesetze könnten dies verhindern.

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