Neuer Anlauf für Pflege-Studiengang

Trier · Juristische Niederlage für die Uni Trier: Ihr Senat muss die Einführung eines Pflege-Studiengangs erneut beraten. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz befand, die Vertreter der Studierenden hätten nicht ausreichend Gehör gefunden. Die Frage ist nun, ob der ambitionierte Zeitplan für die Einführung eingehalten werden kann.

Trier. Die Rechte studentischer Vertreter im Senat der Universität Trier sind bei einem Beschluss zu einem neuen Studiengang verletzt worden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Es geht um das im Hochschulgesetz vorgesehene "Gruppenveto". Danach können etwa die Vertreter der Studentenschaft mit einem geschlossenen Votum erzwingen, dass eine Frage, die die Lehre betrifft, ein zweites Mal im Senat, dem wichtigsten Selbstverwaltungsgremium, beraten werden muss.
Dieses besondere Anhörungsrecht sei den Trierer Studentenvertretern zu Unrecht vorenthalten worden, befanden nun die OVG-Richter. Zuvor hatte sich das Trierer Verwaltungsgericht in erster Instanz der Auffassung der Uni angeschlossen, die Einführung eines neuen Studiengangs sei keine unmittelbare Frage der Lehre, ein Gruppenveto deshalb nicht vorgesehen.
Falsch, sagt das OVG. Ein neuer Studiengang sei keine allgemeine hochschulpolitische Entscheidung, sondern habe unmittelbare Konsequenzen auch für andere Fächer und die dort Studierenden. Ein neues Fach könne angesichts der knappen Finanzen durchaus "zu Lasten einer schon bestehenden Lerneinheit gehen". Genau so hatten die Studentenvertreter argumentiert.
Uni-Präsident Michael Jäckel teilte am Mittwoch mit: "Die Universität Trier hält an ihrer Rechtsauffassung fest, wird aber die sich aus dem Urteil ergebenden Konsequenzen unverzüglich ziehen."
Auf der ersten Senatssitzung im Sommersemester 2014 werde nun über den Tagesordnungspunkt zur Einrichtung eines Studiengangs Pflegewissenschaften (Klinische Pflege) erneut beraten und abgestimmt. "Dies geschieht, um jegliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Studiengangs auszuräumen, der zum Wintersemester 2014/15 starten soll", sagte Jäckel.
Sofern sich die Mehrheitsverhältnisse im Senat nicht verändern, würde ein erneuter Beschluss zur Einrichtung des Pflege-Studiengangs dann aber das Verfahrenshindernis beseitigen. Die Hochschulleitung will laut Jäckel das Urteil und seine Begründung noch einmal sorgfältig prüfen und über die weitere Vorgehensweise beraten. DiL/red

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