Neuer Prozess, altes Urteil

Der Totschlagsprozess gegen einen 46-jährigen Trierer, der vor anderthalb Jahren in Konz-Karthaus einen Rentner erstochen hat, muss teilweise neu aufgerollt werden.

Trier. (sey) Für neun Jahre schickte das Schwurgericht Vladimir P. im April hinter Gitter. Grund: Nach einem Trink-Gelage hatte er den Rentner Franz B. mit einer Schere erstochen, die Leiche anschließend angezündet.Jetzt entschied der Bundesgerichtshof: Der Prozess muss teilweise neu aufgerollt werden, weil der Kammer in ihrer Urteilsbegründung ein Fehler unterlaufen ist, als sie die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt angeordnet hatte. Dies gehe nur, wenn zuvor die Erfolgsaussichten einer solchen Behandlung geprüft worden seien. Im konkreten Fall sei dies aber unterblieben. Für Nicht-Juristen nur schwer zu verstehen: Trotz der Neuauflage wird sich am Strafmaß nichts ändern.

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