Neues Gesetz zur Tierkörperbeseitigung reicht nicht aus
Mainz/Brüssel/Rivenich · Die EU-Kommission besteht darauf, dass die Tierkörperbeseitigung im Land ausgeschrieben wird. Damit wird vermutlich die geplante Neuregelung der gesetzlichen Aufgabe der Kommunen hinfällig.
Eigentlich ist man im rheinland-pfälzischen Umweltministerium bisher davon ausgegangen, mit der für Mitte des Jahres geplanten Gesetzesänderung zur Tierkörperbeseitigung auf einem guten Weg zu sein. Sprich: Das seit 2010 laufenden Beihilfeverfahren der EU-Kommission sollte mit der Neuregelung hinfällig werden. Man ging davon aus, dass man die im Raum stehenden Rückforderungen von 42 Millionen Euro durch die EU-Kommission abwenden kann, wenn man den seit 1979 bestehenden Zweckverband Tierkörperbeseitigung auflöst.
Mit Umlage gegen das Defizit
Die 44 Verbandsmitglieder (neben allen rheinland-pfälzischen und saarländischen Landkreisen und kreisfreien Städten gehören noch zwei hessische Kreis dazu) bezahlen jährlich eine Umlage von 1,7 Millionen Euro. Damit sollen die Defizite der vom Zweckverband betriebenen Tierkörperbeseitigungsanlagen in Rivenich (Bernkastel-Wittlich) und Sandersmühle (Rhein-Lahn-Kreis) ausgeglichen werden. Bislang arbeiteten die Anlagen nicht wirtschaftlich, weil die Zahl der geschlachteten Tiere und damit der in den Anlagen verarbeiteten Schlachtabfälle zurückgegangen ist. Genauso wie die Zahl der wegen Tierseuchen zu vernichtenden Kadaver. Es ist vorgesehen, dass Rivenich als einziger Standort erhalten bleiben soll. Der EU-Kommission sind die Umlagen ein Dorn im Auge. Sie sieht darin illegale Beihilfen, die sie zurückfordert.
Offenbar reicht der EU die geplante Gesetzesänderung nicht aus. Wie aus einem dem Trierischen Volksfreund vorliegenden Schreiben der EU-Kommission vom 22. Januar dieses Jahres an die Ständige Vertretung Deutschlands in Brüssel hervorgeht, besteht die EU darauf, dass die Tierkörperbeseitigung ausgeschrieben wird. Die Auflösung des Zweckverbands, wie im geplanten Gesetz vorgesehen, sei ein erster Schritt, reiche aber nicht aus, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. In der Sitzung des Umweltausschusses im rheinland-pfälzischen Landtag steht heute auf Antrag der CDU-Fraktion ein Sachstandsbericht zum EU-Beihilfeverfahren auf der Tagesordnung. Dabei dürfte es auch um das Schreiben aus Brüssel an die zuständigen Ministerien in Rheinland-Pfalz, dem Saarland und in Hessen gehen.
Im Umweltministerium geht man davon aus, dass durch die Auflösung des Zweckverbandes die Rückzahlungen hinfällig werden, weil quasi der Verursacher der von der EU beklagten Wettbewerbverzerrung vom Markt verschwindet. Allerdings sollen die Tierkörperbeseitigung und auch die Anlage in Rivenich laut Landesregierung weiter in der Hand der Kommunen bleiben.
Und genau das passt der EU-Kommission nicht. Damit sei eine "wirtschaftliche Kontinuität zum vormaligen Zweckverband anzunehmen", heißt es in der Stellungnahme aus Brüssel. Und damit bestünden weiterhin die Rückzahlungsforderungen. Mit anderen Worten: Bleibt die Tierkörperbeseitigung trotz Auflösung des Zweckverbandes wie geplant in öffentlicher Hand, müssen die Landkreise und kreisfreien Städte trotzdem die 42 Millionen Euro zurückzahlen.
Ausschreiben oder einstellen
Es müsse eine Ausschreibung für die Tierkörperbeseitigung und den Betrieb der Anlage erfolgen, fordert die EU-Kommission. Die einzige Alternative hierzu sei "die völlige Einstellung der Tierkörperbeseitigung in den Anlagen, die heute dem Zweckverband gehören", heißt es in der fünfseitigen Stellungnahme. Ohne eine Ausschreibung drohe ein Vertragsverletzungsverfahren, weil die von der EU geforderten Rückzahlungen nicht erfolgt sind. Dieses Verfahren würde sich dann allerdings gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Die Kosten müssten aber die betroffenen Bundesländer, also Rheinland-Pfalz, das Saarland und Hessen, tragen. Nach Volksfreund-Informationen hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Länder aufgefordert, die Vorgaben der EU-Kommission bei der Neuregelung zu berücksichtigen. Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens sei "nach wie vor unter allen Umständen zu vermeiden". Stichwort Tierkörperbeseitigung
Landkreise und kreisfreie Städte sind gesetzlich verpflichtet, tierische Abfälle (etwa Kadaver) zu entsorgen. Um diese Aufgabe kostengünstiger zu machen, gründeten sie in Rheinland-Pfalz 1979 den Zweckverband Tierkörperbeseitigung. Dieser betreibt Anlagen zur Tierkörperbeseitigung in Rivenich (Bernkastel-Wittlich) und Sandersmühle (Rhein-Lahn-Kreis). Diese Anlagen sind allerdings nicht ausgelastet. Die Zahl der geschlachteten Tiere geht zurück, es gibt weniger Seuchen. Daher tragen die Verbandsmitglieder mit einer jährlichen Umlage die Defizite. Diese Umlage ist aus Sicht der EU-Kommission eine illegale staatliche Beihilfe. Die Kommission fordert die Rückzahlung der Umlage samt Zinsen von 1998 an, insgesamt 42 Millionen Euro. wie