Noch früher wäre noch besser

Trier · Das begleitete Fahren für 17-Jährige wird auch in der Region Trier immer beliebter. Schon jeder Zweite macht frühzeitig seinen Führerschein. Nach dem Willen einiger Politiker könnte die Altersgrenze sogar noch weiter sinken.

Trier. Jugendliche, die aus einem Eifel- oder Hunsrückdorf mit dem Bus nach Trier fahren müssen, weil sie dort etwa eine Schule besuchen, haben oft ein Problem: Entweder sind sie lange unterwegs, müssen zwischendrin womöglich noch umsteigen. Oder mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist das Ziel zu einer bestimmten Zeit gar nicht erst zu erreichen.
Weil dies viele junge Leute in der ländlichen Region betrifft, haben sich vor zwei Jahren neun von 24 rheinland-pfälzischen Landräten an den damaligen Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) gewandt. Kern ihrer Forderung: "Wir halten den Führerschein mit 16 zur Ausbildungssicherung junger Menschen für unbedingt erforderlich."
Die Begeisterung hielt sich seinerzeit in Grenzen. Sowohl Ramsauer wie auch sein rheinland-pfälzischer Kollege Roger Lewentz (SPD) gingen zu dem Vorschlag auf Distanz. Der CSU-Politiker wurde sogar besonders deutlich: "Ein klipp und klares Nein. So ein Unfug", kanzelte Ramsauer den Vorschlag seines Unionskollegen Bleser ab und verwies auf die "hervorragende Regelung" des begleiteten Fahrens mit 17 Jahren.
Das ist in der Tat ein Erfolgsmodell, wie auch die jüngst veröffentlichten Zahlen zeigen. Bundesweit machen inzwischen 47 Prozent der Führerscheinaspiranten von der Sonderregelung Gebrauch, in Rheinland-Pfalz liegt die Quote mit 53 Prozent sogar noch deutlich darüber.
Doch das von den beiden regionalen CDU-Bundestagsabgeordneten Bleser und Schnieder vor zwei Jahren aufs Tapet gebrachte Problem ist damit nicht gelöst. Ein Jugendlicher, der von seinem Wohnort in der Eifel oder auf dem Hunsrück frühmorgens in die nächste Stadt will, fängt schließlich mit begleitetem Fahren nichts an. "Das begleitete Fahren mit 17 ist keine Hilfe", meinte schon vor zwei Jahren der Cochemer Landwirtschaftsstaatssekretär Bleser, aber auch die Trierer Linke Katrin Werner.
Statt eines "Aufpassers" auf dem Beifahrersitz benötige der ein oder andere jugendliche Fahranfänger eher eine Ausnahmegenehmigung, auch mit 17 oder 16 ohne Begleitung zu fahren, sagt Patrick Schnieder. Derzeit sei dies zwar in begründeten Ausnahmefällen möglich, werde aber sehr restriktiv gehandhabt. Bleser schlägt vor, die Höchstgeschwindigkeit für jugendliche Fahranfänger auf 80 Stundenkilometer zu begrenzen. Möglich wären auch regionale oder zeitliche Begrenzungen, sagt Bleser, der darauf verweist, dass es den Führerschein mit 16 in den USA oder anderen Ländern längst gebe.
Einige Experten halten zwar nichts davon, dass sich unter 18-Jährige in Ausnahmefällen alleine hinters Steuer setzen dürfen, sind aber durchaus dafür, die Altersgrenze für das begleitete Fahren auf 16 Jahre herabzusetzen. Das begleitete Fahren fördere die Sicherheit der jungen Fahranfänger und helfe somit bei der Vermeidung von Unfällen, hieß es im vergangenen Jahr beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Deshalb sollten noch mehr Fahrschüler als bislang ihren Führerschein schon zu ihrem 17. Geburtstag machen, rieten die Fachleute.
Eine ähnliche Forderung erhebt auch der Fahrlehrerverband Rheinland. Die Jugendlichen sollten die theoretische und praktische Prüfung frühzeitig ablegen, sagt Vorsitzender Heinrich A. Haas, damit sie beim begleiteten Fahren möglichst ein ganzes Jahr Praxis bekämen. Derzeit liege der Schnitt bei sechs Monaten.
Nach der Erfahrung von Haas und seinen Kollegen wirkt sich das begleitete Fahren übrigens nicht nur positiv auf die Fahranfänger aus. "Auch die Begleiter selbst fahren dann auf einmal wieder umsichtiger. Sie können ja schlecht Wasser predigen und Wein trinken", meint der Trierer Fahrlehrer-Funktionär.Extra

Führerschein mit 17: Seit zehn Jahren können in Niedersachsen Jugendliche bereits mit 17 Jahren ein Auto im öffentlichen Straßenverkehr steuern, wenn eine Begleitperson mitfährt. Rheinland-Pfalz hatte mit einem Modellversuch im November 2005 begonnen. Seit 2011 ist die Möglichkeit zum "Fahren unter Aufsicht" keine Ausnahme mehr, sondern im Bundesrecht verankert. Beim begleiteten Fahren absolvieren die Jugendlichen in der Fahrschule eine ganz normale Fahrausbildung und Fahrprüfung. Nur bekommen sie nach der Prüfung keinen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, auf der die Begleitpersonen vermerkt sind. Diese Bescheinigung muss der Fahrer zusammen mit seinem Ausweis immer dabeihaben. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren einen PKW-Führerschein besitzen und darf höchstens drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei haben. Mit dem 18. Geburtstag kann der Fahranfänger seine Prüfungsbescheinigung gegen einen Kartenführerschein eintauschen. dpa

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