Noch kein Fall für die Akten

TRIER. Eineinhalb Jahre nach dem Todessturz einer 14-jährigen Schülerin auf der Dauner Kirmes hat das Trierer Landgericht am Donnerstag fünf Schausteller zu Bewährungsstrafen verurteilt. Wahrscheinlich nicht das letzte Mal, dass der spektakuläre Unfall die Gerichte beschäftigen wird.

Es ist ruhig im alten Trierer Schwurgerichtssaal, als der Vorsitzende Richter Rolf Gabelmann um kurz nach 11 Uhr den Aktendeckel zuklappt und mit seiner Urteilsbegründung am Ende ist. Sie fällt kurz aus - einige Beobachter meinen "zu kurz" angesichts der bundesweiten Schlagzeilen, für die der tragische Unfall auf der Dauner Laurentiuskirmes gesorgt hatte.Sicherheitspaket kostet 4000 Euro

Eine 14-jährige Ramona war damals vor den Augen zahlreicher Kirmesbesucher ums Leben gekommen, weil drei Schaustellergehilfen an der "Slingshot"-Anlage geblödelt und mit den Insassinnen der Kugel gescherzt hatten, statt die beiden Freundinnen ordnungsgemäß anzuschnallen. Während sich Katharina festklammern konnte, als die Bungee-Kugel in den Himmel katapultiert wurde, verlor Ramona schließlich den Halt und stürzte aus über 60 Metern in die Tiefe. Für das Mädchen kam jede Hilfe zu spät.

"Es war kumulatives einmaliges Versagen", das an diesem Augusttag vor eineinhalb Jahren zu dem tödlichen Unglück geführt habe, meint Richter Rolf Gabelmann. Etwa 8000-mal sei die Sache zuvor gut gegangen - eben bis zu jenem Abend, als "alle auf einmal einen gravierenden Fehler" gemacht hätten.

Dabei war es eher Zufall, dass der "gravierende Fehler" erst in Daun und nicht schon früher passierte. Denn am Bungee-Katapult hatte der Leichtsinn Methode, spielten die Schaustellergehilfen mitunter gezielt mit der Angst der Vergnügungssüchtigen. So berichteten im Verlauf des Prozesses gleich mehrere Zeugen davon, dass die Fahrgäste erst unmittelbar vor dem Abschuss angegurtet wurden - obwohl dies laut Bedienungsanleitung eindeutig verboten war.

Vor allem bei Hochbetrieb und wenn Mädchen oder Frauen in der Bungee-Kugel saßen, spulten die Schausteller gerne mal ihr fragwürdiges Animier-Programm ab, berichteten Augenzeugen. Und der Chef habe dies noch gutgeheißen, räumten die 25 und 33 Jahre alten Aushilfen ein.

Doch der menschliche Leichtsinn wäre wohl ohne Folgen geblieben, hätte die in Österreich konstruierte Anlage eine Sicherheitsvorkehrung gehabt, die einen Abschuss des Katapults erst ermöglicht, wenn sämtliche Gurte eingerastet sind. 4000 Euro kostet nach Angaben des Herstellers ein solches Sicherheitspaket, das auch in das Dauner Todeskatapult mittlerweile eingebaut worden ist.

Veraltete Sicherheitstechnik?

"Warum nicht schon früher", fragen sich nicht nur die Eltern des getöteten Mädchens. Und wie konnte der Technische Überwachungsverein (Tüv) dem "Slingshot" seinen Segen geben, ohne dass ein solcher Sicherheitsmechanismus eingebaut war? Fragen, auf die auch die Trierer Staatsanwaltschaft nach Antworten sucht.

Für Chefankläger Horst Roos ist deshalb der "Bungee-Fall" noch lange keiner für die Akten. Roos hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, ob die Sicherheitsvorkehrungen am Katapult dem Stand der Technik entsprachen. In zwei, drei Monaten soll das Gutachten vorliegen. Sollte die Antwort "nein" sein, wird die Trierer Staatsanwaltschaft wohl weitere Ermittlungsverfahren einleiten - möglicherweise gegen die Herstellerfirma und gegen den Tüv.

Wahrscheinlich ist auch, dass die Behörde gegen das gestrige Urteil in Revision gehen wird. Der Bungee-Fall wird die Gerichte noch eine Zeitlang beschäftigen.

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