Noch kein Termin für Prozess wegen Millionen-Klage gegen Trierer Sparkassenchef

Trier · Noch steht nicht fest, wann vor dem Trierer Landgericht die Millionen-Klage der Unternehmensgruppe Reh verhandelt wird. Rund 16 Millionen Euro verlangt der Konzern von zwei ehemaligen Managern wegen angeblicher entgangener Gewinne bei einem Grundstücksgeschäft in Wittlich.

Seit mehr als einem Jahr liegt die Klage gegen den Trierer Sparkassenchef Günther Passek und den Unternehmer Hans-Jürgen Lichter dem Trierer Landgericht vor.

Die Unternehmensgruppe Reh hat die beiden auf Schadenersatz verklagt. Rund 16 Millionen Euro will der Konzern, zu dem auch die Sektkellerei Wachenheim in Trier gehört, von Passek und Lichter.Streit um Immobiliengeschäft


Hintergrund sind angeblich entgangene Gewinne bei einem Immobiliengeschäft auf dem Gelände des ehemaligen Missionshauses St. Paul in Wittlich im Jahr 2009. Lichter war damals Chef der zur Reh-Gruppe gehörenden Kloster Machern AG, die das Grundstück gekauft hatte. Passek war 2009, als das Grundstück verkauft wurde, als Privatmann Chef des Aufsichtsrats.

Der Vorwurf der Reh-Gruppe lautet: Das 200 000 Quadratmeter große Areal sei mit drei Millionen Euro unter Wert verkauft worden, dadurch sei dem Unternehmen ein Gewinn von 16 Millionen Euro entgangen.
Lichter wird vorgeworfen, seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen zu sein und einen zu niedrigen Kaufpreis für das Grundstück verlangt zu haben.

Dadurch habe er das Vermögen der Hofgut Stift Kloster Machern AG gemindert. Passek soll, so der Vorwurf, über den der TV im April vergangenen Jahres berichtet hat, gegen seine Aufsichts- und Überwachungspflicht verstoßen haben. Beide weisen die Vorwürfe von sich und haben die Klage auch entsprechend erwidert.

Noch immer steht nicht fest, wann es zu einem Prozess vor dem Trierer Landgericht kommt. Im vergangenen Dezember fand nach Auskunft von Gerichtssprecher Andreas Klein eine mündliche Verhandlung statt, in der es darum gegangen sei, ob die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleiter als Streithelferin dem Rechtsstreit beitreten kann.

Laut Klein unterstützen derartige Streithelfer Prozessbeteiligte, da sie an dem Erfolg einer Partei ein Interesse haben. Das Gericht hat mittlerweile entschieden, dass die Versicherung dem Prozess beitreten darf. Noch sei aber kein Termin für eine Verhandlung bestimmt, sagte Klein auf Anfrage unserer Zeitung.
Die Unternehmensgruppe Reh bereitet nach TV-Informationen eine Antwort auf die Klageerwiderung vor, wie deren Chef Nick Reh auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte. Außerdem sei die Klage erweitert worden und richte sich nun auch gegen den Gesellschafter einer saarländischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die an dem Grundstückskauf beteiligt gewesen sein soll.

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