Noch kein Urteil im Streit um Flugblatt am Fliegerhorst Büchel

Koblenz · Im Rechtsstreit um die Verteilung eines Flugblatts zu Atomwaffen am Fliegerhorst Büchel wird voraussichtlich erst in den kommenden Wochen eine Entscheidung fallen. In dem Verfahren vor dem Koblenzer Verwaltungsgericht geht es um Zettel, die bei einer Demonstration an dem Fliegerhorst in der Eifel im Sommer 2014 verteilt werden sollten. Darin forderte der Organisator, ein Friedensaktivist, Soldaten an dem Bundeswehrstandort auf, sich zu Atomwaffen auf dem Gelände zu äußern.

Der Kreis Cochem-Zell verbot die Verteilung des Flugblattes, wogegen der Mann klagte. Die Behörde bekräftige bei einem Verhandlungstermin am Donnerstag ihre Position, dass mit dem Flugblatt zur Verletzung von Dienstgeheimnissen aufgerufen werden sollte. Die Gegenseite argumentierte, wenn dort tatsächlich Atomwaffen lagerten, dienten diese der Abschreckung. "Abschreckung geschieht öffentlich und nicht im Geheimen", sagte der Anwalt des Klägers. In welche Richtung die Entscheidung gehen könnte, ließen die Richter offen.

Nach Expertenschätzung lagern in Büchel rund 20 US-Atomwaffen, für deren Einsatz im Ernstfall die Bundeswehr Tornado-Kampfflieger bereit hält. Von offizieller Seite ist das nie bestätigt worden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort