Noch kein Urteil

Verwaltungsmitarbeiter Rainer Blasius war nur als Zeuge geladen. Doch nun steht er im Mittelpunkt des Verfahrens gegen Ex-VG-Bürgermeister Hans Werner Schmitt. Der Prozess dauert an.

Der Prozess gegen Hans Werner Schmitt wegen der „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ geht weiter. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Bernkastel-Kues. Im Prozess gegen Hans Werner Schmitt, den ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron, ist am Mittwoch noch kein Urteil gefallen. Ob es überhaupt zu einem Schuldspruch gegen Schmitt wegen "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" kommt, erscheint fraglich. Rainer Blasius, in Schmitts Amtszeit dessen engster Mitarbeiter, hat in der fünfstündigen Verhandlung erklärt, dass er für die unerlaubte Handy-Aufzeichnung einer Ausschuss-Sitzung im vergangenen Jahr (23. August) verantwortlich war. Blasius hatte während der polizeilichen Vernehmungen noch erklärt, auf Geheiß von Schmitt gehandelt zu haben. Hans Werner Schmitt hatte in der Folge einen Strafbefehl über 6000 Euro erhalten, Blasius über 1000 Euro. Beide hatten zuerst Einspruch gegen das Urteils eingelegt. Blasius zog diesen vor wenigen Tagen zurück und war deshalb nur noch als Zeuge geladen. Schmitt sagte, er habe nie Anweisungen zum Mitschnitt von Sitzungen erteilt. Er habe auch überhaupt nicht gewusst, dass dies mit einem Handy möglich sei. Die Vernehmung von Rainer Blasius zog sich über eineinhalb Stunden hin. Der Verwaltungsfachwirt räumte schnell ein, dass er einen Teil der Sitzung des Arbeitskreises "Sanierung der Grundschule St. Helena Neumagen-Dhron" mitgeschnitten habe. Dies sei aber zum Schutz von Schmitt geschehen. Damit dieser auch einmal einen "Gang zurück schaltet und ruhiger vorgeht". Auf intensives Befragen von Richter Oliver Emmer und Staatsanwalt Arnold Schomer sprach Blasius dann von "einer still schweigenden Übereinkunft" zwischen ihm und Schmitt. Beide seien sich ebenfalls überwacht vorgekommen und hätten deshalb überlegt, auch einmal in ähnlicher Art und Weise vorzugehen. Letztlich ging es aber um eine entscheidende Frage: Gab es vor dem 23. August 2006 eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen Schmitt und Blasius, einmal eine bestimmte Situation mitzuschneiden, oder beruht der Hergang an der Schule auf der eigenen Entscheidung von Rainer Blasius? "Es gab kein konkretes Gespräch, etwas aufzuzeichnen", gestand Blasius ein. Der Entschluss dies zu tun, sei aus der Situation heraus entstanden. Die meisten der am Mittwoch gehörten Zeugen vermuten allerdings, dass die Aufforderung doch von Schmitt kam. Dazu würde auch passen, dass Blasius im September 2006 bei der polizeilichen Vernehmung ausgesagt habe, auf Schmitts Aufforderung gehandelt zu haben. Die beiden Polizeibeamten waren am Mittwoch aber nicht vor Ort. Deshalb wird der Prozess fortgesetzt - vermutlich am 5. Juni .