Nürburgring-Achterbahn gerät in die Mühlen der Justiz

Nürburg · Wieder Ärger um die Achterbahn Ring-Racer am Nürburgring: Die US-Herstellerfirma ist nach Informationen der Rhein-Zeitung zwar erstmals bereit, die fehlenden Bausteine des Sicherheitskonzepts nachzureichen, will dafür aber eine sechsstellige Summe kassieren.

Nürburg. Seit Jahren wird um die Achterbahn am Nürburgring gerungen. Bislang hat das Projekt weit mehr als zehn Millionen Euro an Steuergeld verschlungen. Die 2009 als schnellste Achterbahn der Welt gerühmte Attraktion kam nie ins Laufen.
Die Kreisverwaltung Ahrweiler, die für die Genehmigung der Anlage zuständig ist, verlangt nach Angaben der Rhein-Zeitung im Kern zwei Nachweise. Erstens drängt sie (seit März 2009) auf ein Bergungskonzept. Das soll eine gefahrlose Evakuierung aller Fahrgäste des Ring-Racers möglich machen. Und zwar auch dann, wenn die Achterbahn am Scheitelpunkt der Hochkurve zum Stillstand kommt. Zweitens pocht die Kreisverwaltung auf ein medizinisches Gutachten. In diesem sollen Sachverständige attestieren, dass die enormen Fliehkräfte, die auf jeden Passagier einwirken, keine Gesundheitsgefahren auslösen. Laut Werkvertrag vom 22. Februar 2008 muss die US-Herstellerfirma alle Auflagen erfüllen, die aufgrund deutscher und rheinland-pfälzischer Bestimmungen erforderlich sind. Hält sich das Unternehmen S&S Worldwide nicht an diese Regeln, verweigert die Kreisverwaltung in der Folge die Bau- und Betriebsgenehmigung. Damit geht der Ring-Racer, dessen Testfahrten von mehreren Pannen begleitet wurden, weiterhin nicht an den Start.
Vertragsstrafe noch nicht gezahlt


Bereits im Mai 2009 hat sich das US-Unternehmen verpflichtet, eine sechsstellige Vertragsstrafe an die Nürburgring GmbH zu zahlen, sollte die Achterbahn nicht bis zum 15. August 2009 fahren. Das sah eine erste Vergleichsvereinbarung mit der nahezu landeseigenen Besitzgesellschaft vor.
Diese Übereinkunft bestätigte S&S Wordwide laut Sanierer am 25. Oktober 2010 in einem zweiten Vergleich. Doch bislang ist weder Geld geflossen, noch wurden die fehlenden Dokumente nachgereicht.
Zwischenzeitlich hatten die früheren Pächter, die private Nürburgring Automotive GmbH (NAG), sogar versucht, ein eigenes Bergungskonzept zu entwickeln und das biomedizinische Gutachten vorzulegen, aber darauf ließ sich die Kreisverwaltung nicht ein.
Jetzt bewegt sich der US-Hersteller zwar, will aber einen finanziellen Ausgleich von der insolventen Nürburgring GmbH, sobald "die Genehmigungen erteilt sind", sprich, der Ring-Racer an den Start geht. Das lehnen die Sanierer ab, zumal die Anwälte des US-Herstellers mit keinem Wort andeuten, dass die überfällige Vertragsstrafe beglichen wird.
"Das Angebot ist inhaltlich indiskutabel", heißt es dazu von den Sanierern. Inzwischen haben sie sogar Klage gegen S&S Worldwide mit Sitz im US-Bundesstaat Utah eingereicht. Es muss lediglich noch der Kostenvorschuss bei Gericht hinterlegt werden, dann ist das Verfahren aktiv.
Aus Sicht der Sanierer sind die Versäumnisse des US-Unternehmens unbestreitbar und die Forderungen der Kreisverwaltung berechtigt. Sie halten es daher für recht dreist, wie S&S Worldwide in dem Streitfall agiert.
Sprecher Pietro Nuvoloni erklärt klipp und klar gegenüber der Rhein-Zeitung: "Die Firma, die die Erteilung der Bau- und Betriebsgenehmigung für den Ring-Racer entscheidend verhindert hat, will heute für ihre Bemühungen zur Beseitigung der von ihr zu vertretenden Mängel eine hohe Summe Geld. Ein solches Angebot ist abwegig."
Dietmar BrückExtra

Eine riesige Achterbahn steht in der Eifel am Nürburgring. Als sie vor ein paar Jahren gebaut wurde, sollte es die schnellste Berg- und Talbahn der Welt werden. Das Dumme ist nur: Die fertig gebaute Bahn darf nicht fahren. Niemand darf sie benutzen. Denn wenn ein solches Gerät in Betrieb gehen soll, braucht der Besitzer erstmal eine Erlaubnis dafür. Und die bekommt er nur, wenn er beweisen kann, dass das Gerät auch sicher ist und keine schlimmen Unfälle zu befürchten sind. Am Nürburgring hat der Besitzer aber nicht zeigen können, dass die Achterbahn sicher fahren kann. Deshalb glaubt die Verwaltung, die die Erlaubnis gibt, dass es viel zu gefährlich ist, wenn jemand auf der Achterbahn fährt. Jetzt streiten sich die Leute, die die Erlaubnis geben, mit der Firma, die die Achterbahn gebaut hat. aheu

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