Nürburgring-Skandal: Bundesgerichtshof hebt teilweise Urteil gegen Ex-Finanzminister Deubel auf

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Landgericht Koblenz im Verfahren gegen den früheren rheinland-pfälzischen Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) Fehler attestiert. Der Minister war vor zwei Jahren im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Verfahren muss nun neu aufgerollt werden.

Neue Wendung im Nürburgring-Skandal: Der BGH stellt in seinem erst jetzt veröffentlichten Beschluss vom 26. November 2015 klar, dass das Landgericht Koblenz in einigen Fällen nicht rechtsfehlerfrei begründet habe, dass bei der Nürburgring-Affäre Landesvermögen gefährdet worden sei. Deubel wurde im April 2014 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Gegen das Urteil legte er Berufung ein.

Der BGH-Beschluss kommt nicht überraschend, da sich schon im vergangenen Jahr der Generalbundesanwalt Harald Range für eine erneute Prüfung des Urteils ausgesprochen hatte. Sein Wort wiegt schwer, da er am Bundesgerichtshof der Vertreter der Anklage ist.

Für Deubel, den einstigen Finanzminister im Kabinett von Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), steht viel auf dem Spiel. Das Landgericht hatte ihn wegen Untreue in 14 Fällen und uneidlicher Falschaussage im Untersuchungsausschuss verurteilt. Diese Straftaten soll er bei der gescheiterten Privatfinanzierung der millionenschweren Fehlinvestition "Freizeitpark am Nürburgring" verübt haben. Bei einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr würde er seine Pensionsansprüche verlieren. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte das Strafmaß im Jahr 2014 als "schwer nachvollziehbar" bezeichnet.

Die aufgehobenen Schuldsprüche müssen nun durch eine andere Strafkammer des Landgerichts Koblenz neu verhandelt werden.

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