Nürburgring sucht Maulwürfe

Die Staatsanwaltschaft Koblenz errmittelt gegen einen ehemaligen Angestellten der Nürburgring GmbH und einen freien Journalisten "wegen des Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen". Es wurden Privat- und Geschäftsräume der Beschuldigten durchsucht. Grund der Ermittlungen sind Anzeigen der Nürburgring GmbH und einer Düsseldorfer Medienfirma.

Mainz. Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD), zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Nürburgring GmbH, hatte in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach über einen "Dokumentendieb" geschimpft, der geheime Unterlagen gestohlen und an die Presse weitergegeben habe. Deubel hatte sich sehr verärgert über "Maulwürfe" gezeigt. Es ging dabei stets um das Projekt "Nürburgring 2009", die 252 Millionen Euro teure Erweiterung der Rennstrecke zu einem Freizeit- und Geschäftszentrum. Diese steht aufgrund des Finanzierungsmodells des Ministers stark in der Kritik.

Wie die Staatsanwaltschaft Koblenz gestern mitteilte, sind am Dienstag Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten durchsucht und dabei Beweismittel, vor allem Computer, sichergestellt worden. Der ehemalige leitende Mitarbeiter der Nürburgring GmbH soll "geheim zu haltende Geschäftsunterlagen seines Arbeitgebers unerlaubt auf Datenträgern gesichert und diese nach seinem Ausscheiden an Presseorgane weitergegeben haben". Der freie Journalist, bei dem es sich um einen 76-Jährigen aus der Eifel handelt, soll die Informationen für Berichte genutzt haben. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, eine urheberrechtlich geschützte Präsentation mit dem Handy gefilmt und im Internet veröffentlicht zu haben.

Die Beweise bedürfen laut Horst Hund, Leitendem Oberstaatsanwalt, einer weiteren Auswertung. Jedoch habe sich "aufgrund einer ersten Durchsicht der Tatverdacht erhärtet".

Im Mainzer Landtag werden die Anzeige der Nürburgring GmbH und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zwiespältig betrachtet. "Ich gehe davon aus, dass alles nach Recht und Gesetz abläuft", sagt SPD-Fraktionschef Jochen Hartloff auf TV-Anfrage. "Begeistert bin ich aber nicht, daraus mache ich keinen Hehl." CDU und FDP wollen den Vorgang im Rechtsausschuss zur Sprache bringen und sich die Gründe darlegen lassen. "Die Pressefreiheit umfasst einen besonderen Schutz von Journalisten im Hinblick auf Durchsuchungen und Beschlagnahmungen. Sie sind aus gutem Grund nur in sehr engen Grenzen möglich", begründet der CDU-Sprecher Axel Wilke. Für die FDP stellt die Triererin Stefanie Lejeune klar, das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten dürfe nicht unterlaufen werden.

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